Die spanische Fluggesellschaft Air Europa muss aufgrund einer Gerichtsentscheidung rund 14 Millionen Euro an Fördergeldern zurückbezahlen. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass auf geförderten Strecken den Regionalregierungen höhere Ticketpreise vorgegaukelt wurden, jedoch den Einwohnern ein geringerer Betrag verrechnet wurde.
Unter anderem die Balearan, Ceuta und Melilla subventionieren die Festland-Reisen ihrer Einwohner. Auf den innerspanischen Flügen muss während der Buchung die Resident-Nummer angegeben werden und dann reduziert sich der Flugpreis. Die Differenz wird von den jeweiligen Regionalregierungen aufgezahlt.
Und genau da liegt das Problem: Das spanische Höchstgericht stellte fest, dass Air Europa gegenüber den Residents einen weit niederigen Preis verrechnete als jener, der bei den Regionalregierungen für die Ausbezahlung der Differenz angegeben wurde. Dem Carrier wurde vorgeworfen, dass man in betrügerischer Absicht falsche Abrechnungen vorgelegt habe. Das Gericht teilte die Ansicht und ordnet die Rückzahlung von 14 Millionen Euro an.
Je nach Region bekommen Bewohner von Inseln oder abgelegenen Gebieten wie Ceuta und Melilla einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf Flüge zum spanischen Festland. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Termine in der Hauptstadt wahrgenommen werden können und die Reisekosten leistbar bleiben. Im konrekten Fall, mit dem sich das spanische Höchstgericht zu befassen hatte, ging es den Zeitraum Jänner 2009 bis September 2010. Die Entscheidung hat sich länger hingezogen, da der Fall in Spanien durch sämtliche Instanzen gegangen ist.