Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) schlägt die Einführung staatlicher Subventionen für ausgewählte innerdeutsche Flugstrecken vor, um die Anbindung von Regionalflughäfen an die zentralen Luftverkehrsdrehkreuze Frankfurt am Main und München sicherzustellen.
Wie der Verband im Rahmen seiner aktuellen Veröffentlichungen ausführt, machen gestiegene Betriebskosten, teures Kerosin sowie hohe staatliche Gebühren und Abgaben die Bedienung von Verbindungen zwischen kleineren Flughäfen und den Drehkreuzen zunehmend unwirtschaftlich. Um drohenden Lücken im Streckennetz und Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der regionalen Wirtschaft entgegenzuwirken, sollen Bundesländer und Kommunen die Möglichkeit erhalten, defizitäre Strecken finanziell zu unterstützen.
Unterdruckstehende Anbindungen an Regionalstandorten
Obwohl der Branchenverband keine abschließende Liste potenziell förderfähiger Routen vorgelegt hat, verweist er exemplarisch auf bestehende Engpässe und Streckeneinstellungen an mehreren deutschen Standorten. Als Beispiel führt der Verband die Situation am Flughafen Bremen an, wo die Deutsche Lufthansa die Zubringerstrecke zum Drehkreuz Frankfurt in der Vergangenheit zeitweise ausgesetzt hatte. Auch an den Flughafenstandorten Dresden und Münster/Osnabrück stehe die Anbindung an das internationale Luftfahrtnetz unter kontinuierlichem wirtschaftlichen Druck.
Am Flughafen Paderborn/Lippstadt zeigte sich die Problematik zuletzt bei dem Versuch, eine reguläre Linienverbindung nach München dauerhaft wiedereinzuführen. Trotz bestehender Nachfrage aus dem gewerblichen Bereich erwies sich die Wirtschaftlichkeit des Betriebes ohne öffentliche Zusatzfinanzierung als nicht tragfähig, weshalb das Angebot wieder eingestellt werden musste.
Europäischer Rechtsrahmen für Gemeinwohlverpflichtungen
Rechtliche Grundlage für eine mögliche Subventionierung von Flugstrecken bildet das EU-Instrument der Gemeinwohlverpflichtungen, bekannt als Public Service Obligations (PSO). Dieses Regelwerk erlaubt es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, finanzielle Ausgleiche für Flugverbindungen zu zahlen, die aus rein kommerzieller Sicht nicht rentabel betrieben werden können, aber für die regionale Entwicklung und die Anbindung von abgelegenen Gebieten als erforderlich angesehen werden.
Nach Angaben des BDF existieren innerhalb der Europäischen Union derzeit 165 Strecken, die unter der Beihilfenregelung für Gemeinwohlverpflichtungen betrieben werden. Die Nutzung dieses Instruments konzentriert sich vorwiegend auf südeuropäische Staaten wie Frankreich, Spanien, Italien und Griechenland, wo staatlich gestützte Flugverbindungen primär der Anbindung von Inseln oder geografisch isolierten Bergregionen an das Festland dienen. In Deutschland wurde die letzte nach diesem Verfahren geförderte Flugstrecke im Dezember 2011 zwischen Erfurt und München eingestellt. Auf grenzüberschreitender Ebene existiert ein vergleichbares Modell zwischen Österreich und Deutschland: Die Flugverbindung vom Flughafen Linz zum Drehkreuz Frankfurt am Main wird von den österreichischen Steuerzahlern finanziell unterstützt, um der lokalen Industrie eine Anbindung an den internationalen Interkontinentalverkehr zu sichern.
Strukturelle Entwicklung des innerdeutschen Fluggastaufkommens
Die Initiative des Verbandes trifft auf eine grundlegende Umstrukturierung des innerdeutschen Verkehrsmarktes. Nach Daten des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat sich das Sitzplatzangebot auf rein innerdeutschen Strecken im Vergleich zum Zeitraum vor Ausbruch der Corona-Pandemie etwa halbiert. Neben veränderten Reisegewohnheiten im Geschäftsreiseverkehr und der Verlagerung von Besprechungen auf digitale Kommunikationskanäle führt die Branche vor allem die Kostenentwicklung auf dem deutschen Markt als Grund für diesen Rückgang an.
Besonders die Entwicklung der staatlich erhobenen Standortkosten steht im Mittelpunkt der Kritik von Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern. Zwar hatte die Bundesregierung eine vorangegangene Erhöhung der Luftverkehrsteuer nach Branchenprotesten in Teilen zurückgenommen, jedoch belasten gestiegene Gebühren für Luftsicherheitskontrollen und die Flugsicherung die Gesamtkalkulation auf Kurzstrecken überproportional. Da Abgaben pro Start und Passagier anfallen, treffen diese Fixkosten Flüge mit kleinerem Fluggerät und geringerer Distanz stärker als Langstreckenverbindungen.
Verkehrspolitische Debatte um Subventionen und Verkehrsträger
Der Vorstoß des Branchenverbandes stößt auf unterschiedliche Reaktionen in der Verkehrspolitik. Befürworter verweisen darauf, dass eine verlässliche Anbindung an die internationalen Drehkreuze ein entscheidendes Kriterium für die Ansiedlung von Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Wirtschaftsräume darstellt. Insbesondere in Regionen, die nicht an das Hochgeschwindigkeitsnetz der Eisenbahn angeschlossen sind oder deren Fahrzeiten zu den Drehkreuzen Frankfurt und München mehr als drei bis vier Stunden betragen, wird die Beibehaltung von Flugverbindungen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gewertet.
Kritiker halten dem entgegen, dass die Subventionierung von Inlandsflügen im Widerspruch zu den verkehrspolitischen Zielen der Verlagerung von Verkehren auf die Schiene steht. Die Deutsche Bahn hat ihr Angebot auf Zubringerstrecken zu den großen Flughäfen kontinuierlich ausgebaut, um Flüge auf kurzen Distanzen zu ersetzen. Zudem wird argumentiert, dass der Einsatz öffentlicher Mittel für Zubringerflüge in verkehrstechnisch gut erschlossenen Regionen eine Wettbewerbsverzerrung darstelle und die Bereitstellung von Steuermitteln primär auf den Ausbau der bodengebundenen Verkehrsinfrastruktur konzentriert werden sollte. Die Bundesregierung hat sich zu dem Vorschlag des BDF bislang nicht offiziell geäußert.