Frankreich: Betrunkener United-Pilot verliert Lizenz und kassiert bedingte Haftstrafe

Paris-Charles de Gaulle (Foto: David Monniaux).
Paris-Charles de Gaulle (Foto: David Monniaux).

Frankreich: Betrunkener United-Pilot verliert Lizenz und kassiert bedingte Haftstrafe

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Ein 63-jähriger Pilot der Pilot der United Airlines kassierte einen einjährigen Entzug seiner Lizenz, da er zum Dienstantritt in Frankreich alkoholisiert erschienen ist. Weiters wurde er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Am 23. Juli 2023 soll der Flugzeugführer in besagtem Zustand auf dem Flughafen Paris-Charles de Gaulle erschienen sein. Von dort aus sollte er einen Langstreckenflug der United Airlines nach Washington-Dulles fliegen. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil ein Polizist im Zuge einer regulären Ausreisekontrolle misstrauisch wurde.

Die Verhandlung vor dem französischen Untersuchungsrichter fand bereits am 25. Juli 2023 statt. Jener Polizeibeamte, der den Piloten „aus dem Verkehr gezogen“ hatte, musste dort als Zeuge aussagen. Er gab unter anderem an, dass der United-Pilot offensichtliche Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe und daher soll der Polizist dann im Rahmen seiner Dienstpflicht zu einem Alkoholtest, der positiv ausgefallen ist, aufgefordert haben.

Der betroffene Flugzeugführer stritt vor Gericht gar nicht ab, dass er alkoholisiert war. Er spielte aber das Ausmaß herunter und gab an, dass er vor dem Flug, der um 17 Uhr 00 Lokalzeit hätte abheben sollen, lediglich wie Gläschen zu sich genommen habe.

Den Richter überzeugte das aber nicht. Da der Mann ansonsten geständig war, sprach das französische Gericht eine sechs Monatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro sowie den einjährigen Entzug der Pilotenlizenz auf. Der Flugzeugführer kann gegen die Entscheidung noch ein Rechtsmittel nach französischem Recht einbringen.

United Airlines musste am Tag des Vorfalls den Flug UA331 streichen, da man kurzfristig keinen Ersatz für den „aus dem Verkehr gezogenen“ Piloten auftreiben konnte. Betroffen waren 267 Passagiere. In diesem Zusammenhang wies der Richter in seiner Begründung auch darauf hin, dass der Mann durch seine Alkoholisierung 267 Gäste plus Crew in Gefahr hätte bringen können.

Die betroffene Fluggesellschaft reagierte unmittelbar auf den Vorfall und suspendierte den Piloten, der zumindest vorläufig mangels Lizenz ohnehin nicht mehr fliegen darf. In einer Stellungnahme erklärt United Airlines unter anderem: „Die Sicherheit unserer Kunden und unserer Besatzung hat für uns immer oberste Priorität. Wir halten alle unsere Mitarbeiter an die höchsten Standards und haben eine strikte Politik der Nicht-Toleranz von Alkohol“.

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