Ein Gerichtsentscheid in der französischen Stadt Bayonne sorgt für Aufsehen in der Luftfahrtbranche. Eine 59-jährige ehemalige Flugbegleiterin der Fluggesellschaft Air France hat durch ein Urteil erwirkt, dass ihre Brustkrebserkrankung rechtskräftig als Berufskrankheit anerkannt wird.
Gewerkschaftsvertreter und Rechtsbeistände bezeichnen die Gerichtsentscheidung als Präzedenzfall für den Luftfahrtsektor in Frankreich. Die Betroffene war von 1989 bis 2019 für die französische Fluggesellschaft tätig, davon viele Jahre als Purserin auf der Langstrecke. Während ihrer Dienstzeit absolvierte sie mehr als 12.600 Flugstunden, davon über 6.500 Stunden während der Nachtzeiten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den spezifischen Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals im Langstreckenverkehr. Neben dem regelmäßigen Schicht- und Nachtdienst wurden die Exposition gegenüber kosnischer und ionisierender Strahlung in Reiseflughöhe sowie das Passivrauchen an Bord berücksichtigt. Auf Flügen von Air France war das Rauchen in der Kabine erst ab dem Jahr 2000 vollständig untersagt worden. Zudem stellte das Gericht fest, dass bei der Klägerin keine genetischen Vorbelastungen oder Risikofaktoren im Lebensstil vorlagen, die das Auftreten der Erkrankung abseits der beruflichen Exposition erklären würden.
Da Brustkrebs in der offiziellen französischen Liste der Berufskrankheiten bislang nicht geführt wird, musste die Klägerin mit Unterstützung der Gewerkschaft CFDT ein mehrjähriges Einzelprüfungsverfahren durchlaufen. Zwei regionale Fachkommissionen hatten eine ursächliche Verknüpfung zwischen der Tätigkeit und der Erkrankung im Vorfeld abgelehnt, bevor das Gericht im Juli die Entscheidung zugunsten der Ex-Mitarbeiterin fällte. Da seitens des Arbeitgebers und der Sozialkassen keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil nunmehr rechtskräftig.
Branchenexperten sehen in der juristischen Entscheidung ein Signal für das fliegende Personal in Europa. Das Urteil erleichtert künftig Entschädigungsansprüche und Anträge auf vorzeitigen Ruhestand für Kabinenbeschäftigte mit ähnlichem Belastungsprofil. Zugleich verdeutlicht der Fall die anhaltende Debatte über den arbeitsmedizinischen Schutz und die physikalischen Risiken durch Höhenstrahlung und unregelmäßige Arbeitszeiten im internationalen Flugbetrieb.