Personen, die nach Frankreich fliegen oder fahren wollen, müssen berücksichtigen, dass Geimpfte nach maximal vier Monaten eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen. Andernfalls gelten sie im Sinne der Einreiseregeln als nicht geimpft und müssen einen negativen Coronatest vorlegen.
Frankreich akzeptiert zwei Stiche gegen Covid-19 nur noch vier Monate nach der zweiten Impfung. Danach benötigt man einen Booster oder aber man kann nicht mehr von den Einreiserleichterungen für Geimpfte profitieren. Von der Auffrischungspflicht ausgenommen sind momentan nur Kinder und Jugendliche. Frankreich anerkennt bei der Einreise generell sowohl PCR- als auch Antigen-Befunde. Die maximale Gültigkeitsdauer ist zu beachten.
Zu beachten ist auch, dass Frankreich in vielen Bereichen des täglichen Lebens sowie im überregionalen Fernverkehr (Flüge, Busse, Züge und Schiffe) die 2G-Regel praktiziert. Kann man keinen gültigen 2G-Nachweis vorlegen, so ist man von der Beförderung ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche bis maximal 15 Jahre dürfen weiterhin auch einen negativen Coronatest vorweisen.