Frankreich: Fluglotsen erneut zum Streik aufgerufen

Flagge von Frankreich (Foto: Unsplash/Anthony Choren).
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Frankreich: Fluglotsen erneut zum Streik aufgerufen

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In Frankreich bahnt sich erneut ein Fluglotsenstreik an, denn die Gewerkschaft SNCTA droht am 15. September 2023 und am 13. Oktober 2023 zur Arbeitsniederlegung aufzurufen. Gefordert werden unter anderem Lohnerhöhungen, die die hohe Inflation ausgleichen sollen.

Die nach dem kriegerischen Überfall der Armee der Russischen Föderation auf die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise haben zu enorm vielen „Mitnahmeeffekten“ geführt. Viele Produzenten und Händler haben ihre Verkaufspreise zum Teil kräftig erhöht und das obwohl man von den teuren Energiepreisen, die mittlerweile wieder gesunken sind, kaum betroffen war. In den meisten Branchen werden nun die gesunkenen Kosten nicht an die Konsumenten weitergegeben, so dass es nicht verwunderlich ist, dass so mancher Konzern Rekordgewinne schreibt.

Aus Sicht der Lotsengewerkschaft führen die dauerhaft hohen Preise, die die Inflation maßgeblich befeuern, auch dazu, dass das Einkommen zumindest teilweise „entwertet“ wird. Eine Arbeitsstunde ist deutlich weniger wert als vor dem Kriegsbeginn. Ähnlich wie in anderen Staaten und Branchen wollen die Arbeitnehmervertreter für ihre Mitglieder mehr Geld herausverhandeln.

Dass die Situation in Frankreich im Bereich der Fluglotsen generell spannungsgeladen ist, ist allgemein bekannt. In den letzten Jahren wurde immer wieder zu Streiks aufgerufen. Aufgrund der geografischen Lage können diese die Flugpläne in fast ganz Europa durcheinanderwirbeln. Zwar muss ein Flug zwischen Österreich und Deutschland nicht direkt betroffen sein, jedoch sind indirekte Folgen möglich, wenn das geplante Flugzeug zum Beispiel in Spanien feststeckt und mangels französischer Überfluggenehmigung entweder nicht abheben kann oder aber einen erheblichen Umweg nehmen muss.

Jedenfalls will die Gewerkschaft SNCTA nicht nur Lotsen, sondern auch Flugsicherungsingenieure, leitende Techniker und Verkehrsüberwachungsbeamte zur Arbeitsniederlegung aufrufen. Das französische Gesetz sieht vor, dass für Inlandsflüge und Notfälle eine Mindestbesatzung vorhanden sein wird. Überflüge sind davon nicht umfasst, was unter anderem Ryanair und Easyjet auf die Palme bringt. Der zuerst genannte Lowcoster hat gar eine Petition an die EU-Kommission gerichtet.

Sofern der Arbeitskampf am 25. September 2023 und/oder 13. Oktober 2023 nicht abgesagt werden sollte, ist mit erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen. Der zweite Termin würde Frankreich noch zusätzlich treffen, denn zu diesem Zeitpunkt findet in diesem Land die Rugby-WM statt.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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