Frankreich will mit höherer Ticketsteuer die Bahn subventionieren

Paris-Charles de Gaulle (Foto: David Monniaux).
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Die französische Regierung plant Flugtickets mit Hilfe von höheren Steuern künstlich zu verteuern. Die zusätzlichen Staatseinnahmen sollen in den Ausbau der Infrastruktur der Eisenbahn investiert werden. Derzeit geht Verkehrsminister Clément Beaune davon aus, dass das Vorhaben bereits Anfang 2024 umgesetzt werden kann.

Einige Regierungen, darunter auch jene von Österreich und Deutschland, haben in den letzten Jahren die Ticketsteuern zum Teil exorbitant erhöht. Dies geschieht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und trifft primär den Verkehr innerhalb Europas, denn die Steuern, die auf Langstreckenflüge erhoben werden, sind vergleichsweise günstig.

In Frankreich will man mit den zusätzlichen Einnahmen, die aus erhöhten Steuern, die auf Flugscheine erhoben werden sollen, die Bahn quersubventionieren. Der zuletzt genannte Verkehrsträger wird unter anderem seitens selbsternannter Klimaschützer als besonders umweltfreundlich propagiert. Allerdings wird außer Acht gelassen, dass beispielsweise in Deutschland die überwiegende Mehrheit des Bahnstroms aus Braunkohlekraft stammt und in vielen Ländern ein erheblicher Anteil der Züge mit Dieselantrieb unterwegs ist.

Die französische Regierung will mit der künstlichen Verteuerung von Flugtickets auch auf den Umstand reagieren, dass Airlines oftmals günstiger sind als vergleichbare Bahnfahrscheine. Doch die Pläne gehen noch viel weiter, denn Beaune will auch eine EU-weite Besteuerung von Kerosin durchsetzen. Damit reiht man sich in eine Forderung der Grünen ein. Allerdings hob er auch hervor, dass diese von allen EU-Staaten einstimmig beschlossen werden muss. Betroffen wären dann nur internationale Flüge innerhalb der Europäischen Union, denn auf Inlandsflügen fällt bereits jetzt eine Kerosinsteuer an und außerhalb der Staatengemeinschaft wäre die Besteuerung aufgrund internationaler Abkommen nur eingeschränkt bis gar nicht möglich.

In Frankreich will man Flugverbindungen, für die eine Bahnfahrt mit nicht mehr als 2,5 Stunden Fahrzeit zur Verfügung steht, verbieten. Der Bann wurde bereits beschlossen, jedoch gibt es dermaßen viele Ausnahmen, so dass tatsächlich nur drei Routen aufgegeben werden mussten.

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