Am Frankfurter Flughafen eskaliert der seit Langem schwelende Machtkampf um die Betriebsratswahl beim Betreiber Fraport. Das Landesarbeitsgericht Hessen muss in einem Eilverfahren über die Durchführung der bereits für diesen Dienstag angesetzten Wahl für die über 16.000 Beschäftigten entscheiden. Grund ist ein tiefer Konflikt zwischen den Gewerkschaften Verdi und Komba, der durch den Ausschluss der Verdi-Liste vom Wahlvorgang ausgelöst wurde.
Der Konflikt wird von einer starken Rivalität zwischen den beiden Gewerkschaften angetrieben. Während Verdi traditionell stark in der Fraport-Muttergesellschaft verankert ist, hat die Konkurrenzgewerkschaft Komba eine große Anhängerschaft in der Tochtergesellschaft Fraport Ground Services (ehemals FraGround). Bereits die letzten gemeinsamen Betriebsratswahlen im Jahr 2024 endeten für Verdi, die einst die Mehrheit stellte, in einem Debakel: Komba gewann damals überraschend 31 von 39 Sitzen, was bei Verdi zu Irritationen führte, da dieses Ergebnis nicht die zahlenmäßigen Verhältnisse der Belegschaft in den jeweiligen Unternehmensbereichen widerspiegelte. Im Nachgang dieser Wahl folgten Strafanzeigen und bis heute laufende Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlmanipulation.
Die aktuelle Situation spitzte sich zu, als der Wahlvorstand, der von Komba dominiert wird, die gesamte Liste von Verdi von der diesjährigen Wahl ausschloss. Obwohl Verdi gerichtlich erfolgreich gegen diesen Ausschluss vorging und das Landesarbeitsgericht Hessen die Zulassung der Liste anordnete, wurde die Weisung nicht rechtzeitig umgesetzt. Da die Wahlunterlagen bereits ohne die Verdi-Liste gedruckt und versandt wurden, wären Verdi-Kandidaten bei einer planmäßigen Durchführung der Wahl an diesem Dienstag faktisch nicht wählbar. Dies führte zu einer erneuten gerichtlichen Intervention: Das Arbeitsgericht entschied auf Antrag von Verdi per einstweiliger Verfügung den Abbruch der Wahl.
Gegen diese Abbruchentscheidung haben sowohl der Wahlvorstand als auch die Fraport-Arbeitgeber selbst Beschwerde eingelegt. Nach Darstellung des Gerichts strebt die Arbeitgeberseite eine Durchführung der Wahl an, bei der die Verdi-Liste zugelassen ist. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht ist somit die letzte Instanz, die kurzfristig über das Schicksal der Betriebsratswahl entscheidet. Der anhaltende juristische Streit und die Vorwürfe der Unregelmäßigkeit unterstreichen das angespannte Klima in der Mitbestimmung beim größten deutschen Flughafenbetreiber, was auch die Aktienkurse von Fraport zeitweise unter Druck setzte.