Die Schweizer Eidgenossenschaft hat im Oktober 2026 eine temporäre Freigabe von Flugtreibstoff aus den nationalen Pflichtlagern beschlossen, um logistische Engpässe am Flughafen Zürich zu kompensieren.
Auf Beschluss des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, dürfen Mineralölimporteure und Flughafenversorger im Zeitraum vom 15. Oktober bis einschließlich 1. November 2026 bis zu 30.000 Kubikmeter Kerosin aus den staatlich kontrollierten Reservebeständen entnehmen. Das freigegebene Volumen entspricht rund 6,5 Prozent des gesamten Schweizer Pflichtlagerbestands an Flugpetrol und dient der Überbrückung akuter Nachschubprobleme im Eisenbahngüterverkehr.
Auslöser der Versorgungskrise sind schwerwiegende Kapazitätsengpässe und Zugausfälle auf den deutschen Schienenkorridoren, über welche ein signifikanter Teil der Treibstoffimporte in die Schweiz abgewickelt wird. Verschärft wird die logistische Kette durch anhaltendes Niedrigwasser auf dem Rhein, das die Ladekapazitäten der Binnenschifffahrt stark reduziert. Um den Ausfall von Schiffstransporten bei anderen Rohstoffen und Handelsgütern abzufangen, wurden Kapazitäten auf die Schiene verlagert, was die bereits ausgelasteten Streckennetzabschnitte der Deutschen Bahn zusätzlich überforderte und die pünktliche Kerosinanlieferung am Drehkreuz Kloten verhinderte.
Nach Angaben des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hätten die vor Ort verfügbaren Lagerbestände am Flughafen Zürich ohne den hoheitlichen Eingriff nicht ausgereicht, um den regulären Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Heimfluggesellschaft Swiss sowie der Flughafenbetreiber bestätigten, dass durch den Rückgriff auf die Reserve keine Einschränkungen oder Flugstreichungen im Passagier- und Frachtverkehr wirksam wurden. Dennoch verdeutlicht die Interventionsmaßnahme die Verwundbarkeit der Schweizer Treibstofflogistik, die auch bei Benzin, Diesel und Heizöl eine angespannte Marktlage aufweist, wenngleich die allgemeine Grundversorgung als gesichert gilt.