Die Zivilluftfahrtbehörde der Russischen Föderation hat das Flugverbot der Boeing 737 Max teilweise aufgehoben. Nur Maschinen, die von Airlines, die ihren sind in so genannten „freundlichen Staaten“ haben, dürfen das Muster im russischen Luftraum betreiben.
Die Entscheidung wurde am 20. Juli 2022 mittels Notam kundgemacht. Auswirkungen auf Flüge aus der Europäischen Union hat das nicht, denn die EU-Länder werden von Russland als so genannte „unfreundliche Staaten“ betrachtet und sind mit einem generellen Luftraum-Nutzungsverbot belegt. Allerdings könnten – beispielsweise – türkische Carrier ihre Boeing 737 Max wieder von/nach Russland einsetzen.
Für lokale Fluggesellschaften ist die Aufhebung des Flugverbots ebenfalls von untergeordneter Bedeutung, da bislang nur wenige Exemplare ausgeliefert wurden und wegen der Sanktionen, die im Nachgang des Angriffs auf die Ukraine erlassen wurden, darf der U.S.-amerikanische Hersteller keine weiteren 737 Max übergeben.
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