Beach Safari Marsa Alam (Foto: FTI).
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FTI-Insolvenz: Was Reisende und Mitarbeiter jetzt wissen müssen

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Europas drittgrößter Reisekonzern FTI ist insolvent. Rund 70 Mitarbeiter in Österreich sind betroffen. Noch nicht begonnene Reisen können nicht oder nur teilweise durchgeführt werden.

Welche Veranstalter sind betroffen?

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
  • 5vorFlug in Deutschland
  • BigXtra GmbH
  • DriveFTI (Mietwagen)
  • Cars and Camper (Wohnmobile)

Was ist mit bevorstehenden Reisen?

  • Pauschalreisen mit FTI, 5vorFlug oder BigXtra werden storniert.
  • Kontakt mit Reisebüro/Plattform aufnehmen.
  • Rückreise muss garantiert sein.
  • Zahlung muss abgesichert sein (Reisesicherungsschein prüfen).

Was tun bei Reisebuchung bei FTI Österreich?

  • Insolvenzabsicherung bei Swiss Re International SE
  • Kontakt: Arabellastraße 30, 81925 München
  • Website: www.swissre.com

Was tun bei Reisebuchung bei FTI Deutschland?

  • Schutz durch Deutschen Reisesicherungsfonds
  • Website: www.drsf.reise
  • Kontakt: [email protected]
  • Notfallnummer: +49 (0) 89 710 45 14 98

Wo greift der Schutz nicht?

  • Keine Absicherung bei Einzelbuchungen (Mietwagen, Hotel etc.)
  • Ansprüche nur im Insolvenzverfahren geltend machen
  • Reisen bei anderen Veranstaltern nicht betroffen

Was tun bei bereits angetretenen Reisen?

  • Kontakt mit Reisebüro/Abwickler über Notfallnummer aufnehmen

Was tun als betroffener Mitarbeiter?

  • Ruhe bewahren, keine überstürzten Entscheidungen
  • Beratung bei Arbeitsrechtsexperten der AK Oberösterreich
  • Telefon: +43 (0) 50 6906-2364
  • Email: [email protected]
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