Sitz an Board eines Airbus A319 von Eurowings (Foto: Jan Gruber).
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Gericht: Eurowings muss direkt an Passagiere erstatten

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Insbesondere Passagiere, die ihre gestrichenen Flüge nicht direkt bei der Airline, sondern über eines der vielen Buchungsportale gebucht haben, sind derzeit einem massiven Ping-Pong-Spiel der Zuständigkeiten ausgeliefert. Unter anderem gegen Eurowings erwirkte die Verbraucherzentrale NRW nun eine Einstweilige Verfügung, die die “Spielchen” zu Lasten der Konsumenten beenden soll.

Die Folge daraus ist, dass es derzeit Eurowings und auch einigen anderen Fluggesellschaften gerichtlich untersagt ist Erstattungen über die Buchungsportale vorzunehmen. Diese müssen direkt an den Endkunden geleistet werden. Hintergrund sind eben die Ping-Pong-Spiele, denn die Airline verweist auf den Vermittler und dieser auf die Airline. Angeblich soll es auch Fälle geben in denen die Fluggesellschaft an das Portal erstattet haben soll, dieses jedoch das Geld mutmaßlich nicht an den Passagier weitergeleitet haben soll. In den letzten Wochen und Monaten häuften sich solche Berichte. Bei Eurowings wurde dem nun ein Riegel vorgeschoben, denn aufgrund der Einstweiligen Verfügung dürfen die Auszahlungen temporär nur mehr direkt an den Kunden erfolgen.

Leider können nun die betroffenen Passagiere ganz und gar nicht damit rechnen, dass die ihnen zustehende Rückzahlung schneller fließt, denn Eurowings muss nun erst die Kontaktdaten recherchieren. Viele Buchungsportale leiten diese nämlich nicht an die Airline weiter.

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