Für den Richter des Oberverwaltungsgerichtes ist die Rechtslage eindeutig: Mit dem Ausbau des Hamburger Flughafens hat sich niemand etwas zu Schulden kommen lassen. Anfang letzten Jahres hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Zweifel an dieser Sache – und deswegen geklagt.
Konkret ging es bei dieser Gerichtsverhandlung um die Frage, ob ein Bauvorhaben auch nach mehr als 20 Jahren nach den alten Plänen umgesetzt werden kann. Dabei wurde schon ein Terminal fertig gestellt, doch könne aufgrund des Rechtsstreits noch nicht in Betrieb genommen werden, wie abendblatt.de berichtet.
Umso mehr freut man sich nun über das Urteil. “Wir hatten zu keiner Zeit Zweifel an der Rechtmäßigkeit”, so Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. “Andernfalls wäre nie eine Baugenehmigung erteilt worden. Das war aus unserer Sicht auch von Anfang an klar.” Die Freude ist aber nur kurzweilig. Denn die Inbetriebnahme der Halle könnte angesichts der Corona-Pandemie weiter nach hinten verschoben werden.