Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 368.000 Franken aufgehoben, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegen die Fluggesellschaft Swiss verhängt hatte. Die Strafen waren wegen angeblicher Verletzungen der Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle von Reisedokumenten von Passagieren mit Ziel Zürich in den Jahren 2016 bis 2018 ausgesprochen worden, wie die Nachrichtenagentur AWP meldet.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß Swiss nachgewiesen habe, daß das eingesetzte Personal entsprechend geschult und angewiesen worden sei. Weiterhin sei es zulässig gewesen, sich in den Vereinigten Staaten auf die vorhandene technische und organisatorische Infrastruktur der dortigen Flughäfen zu verlassen. Aus diesen Gründen sah das Bundesverwaltungsgericht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Fluggesellschaft.
Es handelte sich um Fälle, in denen Passagiere ohne gültige Reisedokumente nach Zürich gelangt waren. Das SEM hatte Swiss dafür verantwortlich gemacht. Der nun gefällte Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht endgültig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Staatssekretariat für Migration diesen Schritt unternehmen wird.