Gericht: HolidayCheck siegt in Fake-Bewertungen-Prozess

Laptop (Foto: Unsplash/Thomas Lefebvre).
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Gericht: HolidayCheck siegt in Fake-Bewertungen-Prozess

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Viele Internetnutzer kennen sie: Fake-Bewertungen. Ein vermeintlich tolles Produkt wird besonders gut bewertet oder aber unverständlich schlecht. Dennoch spielen diese bei der Buchung von Hotels oder beim Kauf von Produkten eine wichtige Rolle. HolidayCheck hat nun vor Gericht einen Sieg gegen einen weltweit aktiven Anbieter von Fake-Bewertungen errungen.

Hotels, die auf Buchungsportalen überhaupt keine Rezensionen haben, werden seltener gebucht als jene, die viele Bewertungen aufweisen können. Leider bedienen sich manche Anbieter so genannter Fake-Rezensionen, um vermeintlich besser dazustehen. Oder was es auch gibt: Die Konkurrenz wird mittels Fake-Bewertungen gezielt schlecht gemacht.

Kann man den Rezensionen trauen? Da damit so viel Schindluder getrieben wird, sollte man aufmerksam sein. Ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmen könnte: Ein Hotel hat fast ausschließlich positive Bewertungen und inhaltlich beschreiben diese zum Teil Dinge, die es in dem Haus gar nicht gibt. Dann sollten die Alarmglocken schrillen, denn auch ein Top-Haus, mit dem fast alle Reisenden zufrieden sind, hat mal einen Gast, dem einfach gar nichts gefallen hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass negative Bewertungen geschrieben werden, ist viel höher als, dass sich Leute, für die alles gepasst hat, die Zeit für positive Rezensionen nehmen.

Aber auch bei besonders vielen negativen Bewertungen sollte man aufpassen. Es könnte nämlich sein, dass eine spezielle Agentur gegen das Hotel angesetzt wurde, denn je negativer die „Bewertungen“, desto geringer die Buchungszahlen. Es könnte ja sein, dass die Konkurrenz einfach nichts vergönnt.

HolidayCheck hat im Gerichtsverfahren gegen Goldstar Marketing gewonnen und einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten erwirkt. Es ging in dem Verfahren um das wettbewerbswidrige Verhalten des Unternehmens und des Hintermannes von Goldstar Marketing, das gefälschte Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen verkauft.

Das auf Zypern angesiedelte, jedoch weltweit operierende Unternehmen, zählt vermutlich zu den größten Verkäufern von Fakebewertungen der Welt. Das erwirkte Urteil besagt, dass eine erneute Veröffentlichung von Fakebewertungen bei HolidayCheck von Seiten Goldstar Marketing ab sofort vom Gericht mit Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft belegt werden kann. Das Unternehmen muss zudem dafür sorgen, dass die entsprechenden Fakebewertungen gelöscht werden und HolidayCheck Auskunft geben, von wem die gefälschten Bewertungen stammten. Die tatsächliche Unterlassung wird HolidayCheck regelmäßig überprüfen. Bereits 2019 hatte HolidayCheck vor dem Landgericht München einen wichtigen Erfolg errungen, indem das Gericht Fakebewertungen als rechtswidrig eingestuft hatte.

Christoph Ludmann, CEO von HolidayCheck sagt: „Nach dem entscheidenden Urteil 2019 ist dieses zweite Urteil ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Bewertungen und es zeigt, dass wir in unserem Vorgehen gegen Fakebewertungen auf dem richtigen Weg sind. Wir hoffen, dass uns die zivilrechtlichen Mittel ausreichen werden, um den Titel zu vollstrecken. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein erfolgreicher Prozess noch nicht bedeutet, dass die Fake-Agenturen ihr Geschäft einstellen. Parallel setzen wir uns deshalb auch zukünftig für klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen ein und verfolgen unsere strikten Prüfmaßnahmen intensiv weiter.“

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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