Das Handelsgericht im neukaledonischen Nouméa hat am 8. Oktober 2026 eine sechsmonatige Verlängerung der Beobachtungsphase im laufenden Sanierungsverfahren der Regionalfluggesellschaft Air Calédonie beschlossen.
Die bis Mitte April 2027 ausgedehnte Frist soll es der Betreibergesellschaft ermöglichen, das gerichtlich angeordnete Restrukturierungskonzept zu Ende zu führen und die operative Stabilisierung des Flugbetriebs auf den Inlandsstrecken des Überseegebiets voranzutreiben.
Air Calédonie befindet sich seit dem 14. April 2026 im gerichtlichen Sanierungsverfahren, nachdem anhaltende Blockaden auf den Inseln, politisch bedingte Unruhen und hohe operative Verluste die Liquidität des Unternehmens massiv geschmälert hatten. Der Antrag auf Fristverlängerung wurde maßgeblich von der staatlichen Luftverkehrsagentur Adanc unterstützt, die als Hauptaktionärin fungiert und der Fluggesellschaft in den vergangenen Jahren wiederholt öffentliche Subventionen und Nothilfen in Millionenhöhe zukommen ließ. Die anhaltende Krise bedroht derzeit rund 220 verbliebene Arbeitsplätze am Hauptstandort Nouméa.
Auf politischer Ebene sorgt die finanzielle Lage der Fluggesellschaft für anhaltende Debatten. Im Kongress von Neukaledonien reichte die Fraktion Kanaky NC Anfang Oktober 2026 einen Antrag zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission ein, um die Mittelverwendung und das Management bei Air Calédonie kritisch zu überprüfen. Allein für das Geschäftsjahr 2024 wies die Fluggesellschaft ein negatives Betriebsergebnis von rund einer Milliarde Pazifischen Francs auf, was die hohe Abhängigkeit von staatlichen Ausgleichszahlungen verdeutlicht.
Luftfahrtanalysten werten die Verlängerung der Sanierungsfrist als notwendigen Zwischenschritt zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anbindung der neukaledonischen Inseln. Eine dauerhafte Tragfähigkeit setzt jedoch nicht nur eine Einigung über die künftige Streckennetzstruktur voraus, sondern erfordert auch eine Konsolidierung der regionalen Verkehrsbedürfnisse zwischen den Kommunen und der Gebietskörperschaft.