Ein Gericht in Salamanca hat entschieden, daß die Billigfluggesellschaft Ryanair für die Mitnahme von Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren erheben darf. Das Gericht verpflichtete die Airline zur Rückerstattung von rund 147 Euro an eine Passagierin für fünf Flüge zwischen 2019 und 2024. Das Urteil stützt sich auf eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014, wonach Handgepäck als ein unverzichtbarer Bestandteil des Luftverkehrs anzusehen ist und daher nicht separat bepreist werden sollte.
Ryanair argumentiert mit seiner Tarifstruktur, die die kostenlose Mitnahme einer kleinen Tasche erlaubt, für größeres Handgepäck jedoch Gebühren erhebt. Die spanische Verbraucherorganisation Facua unterstützte die Klage der Passagierin. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für das Geschäftsmodell von Billigfluggesellschaften in Spanien und möglicherweise auch darüber hinaus haben, da es die Praxis, für übliches Kabinengepäck extra zu kassieren, in Frage stellt.
Es ist nicht das erste Mal, daß Ryanair in Spanien wegen seiner Gepäckrichtlinien in die Kritik gerät. Bereits im vergangenen Jahr verhängten spanische Behörden hohe Geldstrafen gegen mehrere Billigfluglinien, darunter auch Ryanair, wegen unzulässiger Gebühren für Handgepäck. Die Fluggesellschaft kündigte damals an, gegen diese Strafen rechtlich vorzugehen. Das aktuelle Urteil in Salamanca könnte nun die Position der Verbraucherschützer weiter stärken.