Embraer 170 (Foto: Robert Spohr).
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Gericht verbietet Streik bei KLM-Bodenpersonal

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Ein Gericht in Amsterdam hat einen für kommenden Mittwoch geplanten achtstündigen Streik des Bodenpersonals der Fluggesellschaft KLM untersagt. Das Urteil erging auf Antrag der Fluggesellschaft, die argumentiert hatte, die Arbeitsniederlegung würde erhebliche Störungen während der Hauptreisezeit im Sommer verursachen und Sicherheitsrisiken am Amsterdamer Flughafen Schiphol mit sich bringen. Bereits in der Vorwoche hatte ein Gericht in Haarlem aus Sicherheitsgründen einen 24stündigen Ausstand des KLM-Bodenpersonals untersagt.

Die Gewerkschaften FNV und CNV fordern eine Gehaltserhöhung von sieben Prozent sowie ein dauerhaftes Frührentenprogramm für Mitarbeiter mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten. KLM hatte am Mittwoch eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro für dieses Jahr angeboten, gefolgt von einer strukturellen Lohnanpassung von bis zu 2,5 Prozent bis Mitte 2026, abhängig von den Betriebsergebnissen des Unternehmens. Die Gewerkschaftsvertreter lehnten dieses Angebot jedoch ab und begründeten dies damit, daß es die Reallöhne nicht ausreichend schütze.

KLM begrüßte die Gerichtsentscheidung vom Freitag und bezeichnete sie als „positiv für Passagiere“. Das Urteil sichere die Fortsetzung des Betriebs und die Sicherheit der Dienste. Die Fluggesellschaft betonte in einer Stellungnahme, daß die Lösung für den Konflikt am Verhandlungstisch liege und nicht in Streiks. Es sei wichtig, so bald wie möglich mit allen Gewerkschaften in den Dialog zu treten und gemeinsame Vereinbarungen zu erzielen, um weitere Eskalationen zu vermeiden.

Der Konflikt zwischen KLM und seinen Bodenmitarbeitern zieht sich bereits seit Längerem hin. Die wiederholten Versuche der Gewerkschaften, durch Streiks Druck auf die Geschäftsleitung auszuüben, wurden bisher gerichtlich unterbunden. Dies zeigt die Dringlichkeit für beide Seiten, eine dauerhafte Lösung zu finden, die sowohl den Forderungen der Arbeitnehmer als auch den betrieblichen Erfordernissen der Fluggesellschaft gerecht wird, um die Stabilität des Flugbetriebs, insbesondere in der stark frequentierten Sommerperiode, zu gewährleisten.

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