Ein wegweisendes Urteil des Handelsgerichts Brüssel markiert einen bedeutenden Moment in der rechtlichen Bewertung moderner Buchungsprozesse im Luftverkehrssektor. Das Gericht hat der irischen Fluggesellschaft Ryanair die Unterlassung bestimmter kommerzieller Praktiken und Marketingmethoden in Belgien auferlegt, während es gleichzeitig fundamentale Pfeiler des Geschäftsmodells von Billigfluggesellschaften bestätigte.
Im Zentrum des Verfahrens standen Vorwürfe irreführender Werbung und die Verwendung sogenannter Dark Patterns – digitaler Designmuster, die darauf abzielen, Nutzer zu vorteilhaften Entscheidungen für den Anbieter zu bewegen. Während die Verbraucherschutzorganisation Testachats Siege bei der Transparenz von Preisnachlässen und der Verfügbarkeitsanzeige errang, scheiterten die Kläger bei ihrem Versuch, Zusatzgebühren für Kabinengepäck und Sitzplatzreservierungen grundsätzlich zu Fall zu bringen. Diese Entscheidung verdeutlicht die feine Grenze zwischen legitimer unternehmerischer Preisgestaltung und unzulässiger Verbraucherbeeinflussung in einem hochkompetitiven Markt.
Rechtliche Bewertung von Marketingtaktiken und Transparenzpflichten
Das Brüsseler Gericht befasste sich intensiv mit den digitalen Verkaufsstrategien, die Ryanair auf seiner Buchungsplattform einsetzt. In seinem Urteil vom 28. Januar stellte das Gericht fest, dass mehrere Praktiken des Unternehmens gegen geltendes Verbraucherschutzrecht verstoßen. Dazu gehört insbesondere die Bewerbung von Rabatten, die auf fiktiven Referenzpreisen basieren. Solche Methoden suggerieren eine Ersparnis, die in der Realität nicht vorhanden ist, da der ursprüngliche Preis nie ernsthaft verlangt wurde.
Ein weiterer Punkt der gerichtlichen Rüge betrifft die Erzeugung künstlicher Dringlichkeit. Das Gericht untersagte die Einblendung von Hinweisen, wonach preisgünstige Sitzplätze nahezu ausverkauft seien, wenn diese Behauptung nicht den tatsächlichen Buchungsdaten entspricht. Diese Taktik soll Kunden unter psychologischen Druck setzen, den Buchungsvorgang voreilig abzuschließen. Des Weiteren bemängelte das Gericht die mangelnde Transparenz bei Gepäckgebühren. Es wurde angeordnet, dass Zusatzkosten für Gepäckstücke klar und für beide Teilstrecken einer Hin- und Rückreise ausgewiesen werden müssen, anstatt sie erst spät im Buchungsprozess oder unvollständig zu präsentieren.
Sollte Ryanair diesen Anordnungen nicht nachkommen, droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro pro Tag. Der Sprecher von Testachats, Jean-Philippe Ducart, begrüßte die Entscheidung als Erfolg für das Recht der Verbraucher auf Information ohne Manipulation. Er betonte, dass fundierte Entscheidungen nur auf Basis klarer Fakten getroffen werden können.
Bestätigung der Erlösmodelle durch Zusatzleistungen
Trotz der Einschränkungen im Marketingbereich wertet Ryanair das Urteil ebenfalls als Erfolg. Das Gericht wies nämlich mehrere Kernforderungen von Testachats ab, die darauf abzielten, die Gebührenstruktur des Carriers grundlegend zu verändern. Die Praxis, Gebühren für größeres Kabinengepäck zu erheben, wurde vom Gericht als rechtmäßig eingestuft. Ebenso wurde die nachfragebasierte Preisgestaltung, das sogenannte Dynamic Pricing, bestätigt. Dieses Modell erlaubt es Fluggesellschaften, Preise in Echtzeit an die Marktsituation anzupassen, was ein Standardinstrument moderner Ertragssteuerung darstellt.
Auch die kostenpflichtige Sitzplatzwahl sowie Gebühren für Eltern, die neben ihren Kindern sitzen möchten, wurden nicht als Verstoß gegen EU-Recht gewertet. Das Gericht stellte fest, dass diese Praktiken im Einklang mit der unternehmerischen Freiheit und der europäischen Rechtsprechung stehen. Ryanair betonte in einer Stellungnahme, dass das Urteil die Konformität seiner Gepäckpolitik mit den EU-Vorschriften bestätige. Ein interessantes Detail des Urteils ist zudem die Feststellung, dass Testachats nicht über den Status einer qualifizierten Einheit im Sinne des EU-Rechts verfügt, was die Fähigkeit der Organisation einschränkt, bestimmte Verbandsklagen einzureichen.
Europäischer Kontext und regulatorischer Druck
Das Urteil in Brüssel steht nicht isoliert da, sondern fügt sich in eine Reihe von regulatorischen Maßnahmen gegen Billigfluggesellschaften in ganz Europa ein. Im November 2024 verhängte das spanische Verbraucherschutzministerium Bußgelder in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro gegen mehrere Fluggesellschaften, darunter Ryanair, easyJet und Vueling, wegen unzulässiger Gepäckgebühren. Auch in Italien geriet das Unternehmen unter Druck: Die dortige Wettbewerbsbehörde AGCM verhängte im Dezember 2025 eine Strafe von 255,8 Millionen Euro gegen Ryanair, weil das Unternehmen Reisebüros systematisch daran gehindert habe, Tickets über die eigene Webseite zu buchen.
Diese europaweiten Verfahren zeigen, dass die Aufsichtsbehörden zunehmend gewillt sind, die aggressive Preispolitik und die Vertriebsmethoden der Branche kritisch zu prüfen. Während die Fluggesellschaften auf niedrige Basispreise setzen, die durch optionale Zusatzgebühren ergänzt werden, fordern Verbraucherschützer eine Inklusiv-Logik. Besonders die Debatte um ein kostenloses Handgepäckstück von bis zu sieben Kilogramm wird derzeit auf politischer Ebene im Europäischen Parlament intensiv geführt.
Konflikte mit Online-Reisebüros und digitale Taktiken
Parallel zu den Verfahren gegen die eigenen Praktiken führt Ryanair einen erbitterten Kampf gegen Online-Reisebüros wie eDreams. Hintergrund sind auch hier Vorwürfe manipulativer digitaler Taktiken. Die italienische Wettbewerbsbehörde belegte eDreams kürzlich mit einer Strafe von 9 Millionen Euro wegen der Nutzung von Dark Patterns im Zusammenhang mit seinem Prime-Service. Ryanair kritisierte diese Strafe als zu milde und forderte die EU-Regulatoren auf, härter gegen solche Vermittler vorzugehen.
Dieser Nebenschauplatz verdeutlicht, dass der Kampf um die digitale Kundenschnittstelle mit harten Bandagen geführt wird. Sowohl Fluggesellschaften als auch Vermittlungsplattformen nutzen komplexe Algorithmen und psychologische Erkenntnisse, um die Konversionsraten zu maximieren. Das Brüsseler Urteil sendet hier ein Signal an die gesamte Branche, dass die Gestaltung von Webseiten und Apps kein rechtsfreier Raum ist, sondern den Grundsätzen der lauteren Werbung genügen muss.
Zukünftige Entwicklungen im Fluggastrecht
Trotz der teilweisen Niederlage in Brüssel kündigte Testachats an, den Kampf auf europäischer Ebene fortzusetzen. Die Organisation setzt auf die laufende Überprüfung der europäischen Fluggastrechteverordnungen. Ein zentrales Ziel der Verbraucherschützer bleibt die gesetzliche Verpflichtung, eine angemessene Menge an Handgepäck sowie die kostenlose Sitzplatzreservierung für Begleitpersonen von Minderjährigen im Basispreis zu inkludieren.
Die Luftfahrtbranche argumentiert dagegen, dass eine solche Regulierung die Preise für alle Passagiere erhöhen würde, da die Entkoppelung von Leistungen (Unbundling) es ermöglicht, extrem niedrige Einstiegspreise für Reisende ohne Zusatzbedarf anzubieten. Das Urteil aus Brüssel hat hierbei eine wichtige Differenzierung vorgenommen: Es schützt das wirtschaftliche Modell der Zusatzgebühren, zieht aber eine klare rote Linie bei der Art und Weise, wie diese Gebühren und die Verfügbarkeit kommuniziert werden. Für die Passagiere bedeutet dies mittelfristig eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote, auch wenn die grundlegende Kostenstruktur für Extras erhalten bleibt.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Urteil einen Kompromiss darstellt, der die industrielle Realität der Luftfahrt anerkennt, aber dem digitalen Wildwuchs im Marketing Schranken weist. Die Branche wird ihre Buchungsprozesse in Belgien und darüber hinaus anpassen müssen, um Bußgelder zu vermeiden, während die grundsätzliche Freiheit zur Bepreisung von Dienstleistungen gewahrt bleibt.