Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat vor dem High Court in Irland eine verbindliche Zusage des spanischen Online-Reisebüros (OTA) eDreams erwirkt. In dem gerichtlichen Beschluss verpflichtet sich eDreams dazu, jeglichen direkten und indirekten Zugriff auf das Buchungssystem „Travel Agent Direct“ (TAD) von Ryanair einzustellen. Das Reiseportal muss zudem unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass beauftragte Subunternehmer oder Dritte das System der Fluggesellschaft unbefugt nutzen. Dieser juristische Erfolg folgt auf eine Blockadeaktion Ryanairs aus der Vorwoche, mit der Versuche unterbunden werden sollten, Flugpreise über externe Schnittstellen unrechtmäßig abzugreifen.
Der Rechtsstreit zwischen dem Billigflieger und dem Vermittlungsportal schwelt bereits seit Jahren und wird in mehreren europäischen Ländern geführt. Ryanair wirft eDreams vor, durch sogenanntes Screenscraping Preise zu manipulieren und Kunden mit versteckten Gebühren zu belasten. Auch europäische Regulierungsbehörden und Gerichte befassten sich zuletzt kritisch mit den Geschäftspraktiken der Spanier. So verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM ein Bußgeld in Höhe von neun Millionen Euro, da das Abomodell „eDreams Prime“ als irreführend eingestuft wurde. In Deutschland bestätigte das Landgericht Hamburg, dass Preisdarstellungen des Portals Verbraucher täuschen könnten, was bereits zu empfindlichen Ordnungsgeldern führte.
Während Konkurrenten wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi mittlerweile offizielle Partnerschaftsabkommen mit Ryanair unterzeichnet haben und deren Schnittstellen (API) direkt nutzen, verweigert eDreams laut Ryanair-Angaben bisher die Übernahme der geforderten Transparenzstandards. Die Fluggesellschaft bietet Reiseportalen den kostenfreien Zugriff auf ihre Tarife an, sofern diese auf zusätzliche Servicegebühren verzichten und die Kommunikation direkt zwischen Airline und Passagier ermöglichen. Ryanair-Marketingchef Dara Brady betonte, dass der aktuelle Gerichtsbeschluss ein wichtiger Schritt sei, um Passagiere vor Preisaufschlägen durch nicht autorisierte Vermittler zu schützen.
In internen Dokumenten von eDreams, die im Zuge von Verfahren bekannt wurden, war teilweise von „umgekehrter Psychologie“ die Rede, um Nutzer in kostenpflichtige Abonnements zu drängen. Der aktuelle Beschluss des irischen High Court markiert eine Zäsur, da eDreams nun rechtlich gezwungen ist, seine technische Anbindung an das Ryanair-System vollständig zu kappen. Für die Reisebranche bedeutet dies eine weitere Konsolidierung der Vertriebswege, wobei die Fluggesellschaften ihre Hoheit über die Preisgestaltung und den direkten Kundenzugang gegenüber Drittanbietern zunehmend aggressiv verteidigen.