Die geplante weitreichende Umstrukturierung des Zubringergeschäfts im Lufthansa-Konzern, die das Ende der Lufthansa Cityline zur Folge hat, erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die Personalvertreter der Cityline-Mitarbeiter haben vor dem Arbeitsgericht München einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen. In einer erstinstanzlichen Entscheidung ordnete das Gericht die Errichtung einer Einigungsstelle an, um einen Sozialplan für die betroffenen Beschäftigten der Cityline zu verhandeln.
Diese Entscheidung kommt einer erzwungenen Verhandlungsaufnahme gleich, da die Gewerkschaften und Personalvertreter dem Management der Lufthansa Cityline zuvor eine bewusste Hinhaltetaktik und die Verweigerung von Verhandlungen vorgeworfen hatten. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo hatte kritisiert, dass das Unternehmen die Verhandlungen hinauszögere, indem es keine formale Entscheidung zur Betriebsschließung von Cityline verkündet hatte, obwohl das Aus der Regionalairline de facto beschlossene Sache sei. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird der Ersatz der Cityline durch die neue Konzerntochter City Airlines nun auch arbeitsrechtlich auf eine neue Ebene gehoben.
Das strategische Aus der Lufthansa Cityline
Der Lufthansa-Konzern verfolgt seit Längerem eine umfassende Neuausrichtung seines regionalen Flugbetriebs. Kern dieser Strategie ist die schrittweise Auflösung der Lufthansa Cityline, die seit Jahrzehnten die wichtigen Drehkreuze in Frankfurt und München mit Zubringerflügen versorgt hat. Konzernchef Carsten Spohr hatte bereits den zeitlichen Rahmen für das Ende der Cityline skizziert, indem er davon sprach, dass die Fluggesellschaft im Jahr 2027 „keine Flugzeuge“ mehr betreiben werde.
Die CRJ-900-Flotte, die das Rückgrat der Cityline bildet und zuletzt noch 23 Flugzeuge umfasste, soll den Betrieb und das Air Operator Certificate (AOC) der Cityline bereits Ende 2026 verlassen. Dieser Zeitplan, der in Gewerkschaftskreisen kursiert, liegt deutlich früher als zunächst erwartet. Auch die verbleibenden Airbus A319 sollen in den Monaten danach ausgeflottet werden, sodass die Passagieroperationen der Cityline Anfang 2027 weitgehend zum Erliegen kommen könnten. Nur ein kleiner Teil der Flotte, bestehend aus umgebauten A321-Frachtflugzeugen, könnte möglicherweise unter einem anderen Mandat weiterbetrieben werden, doch auch hierzu gibt es noch keine finale Entscheidung.
Der Hintergrund dieser strategischen Verschiebung ist die Gründung und der Aufbau der neuen Fluggesellschaft City Airlines. Diese neue Tochter, die in München gestartet ist und ab Februar 2026 auch in Frankfurt stationiert wird, soll die Zu- und Abbringerdienste für die Lufthansa-Drehkreuze mit einer neuen Kostenstruktur und Tarifverträgen übernehmen. Die Flotte der City Airlines soll zunächst aus Airbus A319 bestehen, später durch A320neo und ab 2026 durch modernere Airbus A220-300 ergänzt werden.
Arbeitsrechtlicher Konflikt und juristischer Zwang
Die Ankündigung des faktischen Betriebsendes der Cityline, ohne einen formellen Schließungsbeschluss zu fassen, hatte zu erheblichen Spannungen zwischen der Konzernleitung und den Personalvertretungen geführt. Die Gewerkschaft Ufo, die das Kabinenpersonal vertritt, warf dem Management vor, mit der Vermeidung des Begriffs „Betriebsschließung“ die gesetzliche Pflicht zur Verhandlung eines Sozialplans umgehen oder zumindest verzögern zu wollen. Sozialpläne sind in Deutschland ein wichtiges Instrument des Arbeitsrechts, um die wirtschaftlichen Nachteile abzumildern, die Mitarbeitern durch Betriebsänderungen entstehen.
Um die Verhandlungen über Abfindungen und andere Ausgleichszahlungen zu erzwingen, beschritten die Personalvertreter den juristischen Weg. Sie leiteten ein sogenanntes Einigungsstellen-Einsetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht München ein. Bei diesem Verfahren soll gerichtlich festgestellt werden, dass die geplante Maßnahme des Arbeitgebers eine betriebliche Änderung darstellt, die zur Aufstellung eines Sozialplans verpflichtet.
Das Gericht gab der Klage der Personalvertretung Bord nun in erster Instanz statt und beschloss die Einrichtung der Einigungsstelle. Für die Mitarbeiter ist dies ein wichtiger Zwischenerfolg, da er die faktischen „Abbrucharbeiten“ bei der Cityline nun auch formalrechtlich als Anlass für einen Sozialplan festschreibt. Die Personalvertretung rechnet jedoch mit der Einlegung von Rechtsmitteln durch die Cityline-Geschäftsführung, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die Lufthansa-Gruppe die Kostenkontrolle bei der Abwicklung der Cityline vermutlich optimieren möchte.
Unsicherheit und die Zukunft der Cityline-Mitarbeiter
Für die langjährigen Beschäftigten der Lufthansa Cityline – Flugbegleiter und Piloten – bedeutet die aktuelle Entwicklung eine große Unsicherheit bezüglich ihrer beruflichen Zukunft. Das Management von City Airlines hat zwar Übernahmeangebote für Cityline-Mitarbeiter gemacht, doch die Gewerkschaften kritisieren, dass die Konditionen bei der neuen Tochtergesellschaft deutlich schlechter seien und Mitarbeiter in eine Zwangslage gebracht würden. Wer das Angebot zur City Airlines annimmt, sichert zwar die Beschäftigung, muss jedoch möglicherweise Einbußen bei den Gehältern und Sozialleistungen hinnehmen. Wer sich auf den Sozialplan der Cityline verlässt, riskiert eine längere Phase der Unsicherheit.
Die Vereinigung Cockpit (VC), die die Piloten vertritt, hat ebenfalls ihren Unmut über die Vorgehensweise des Konzerns ausgedrückt und bereitet parallel eine Urabstimmung über mögliche Streiks vor. Der gesamte Konflikt bei Cityline ist eingebettet in einen breiteren, konzernweiten Tarifstreit, bei dem die Gewerkschaften Ufo und VC eine einheitliche tarifliche Lösung für alle Konzerngesellschaften fordern, um eine Verdrängung von Mitarbeitern mit historisch guten Verträgen in neue, kostengünstigere Betriebe zu verhindern.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts München ist somit mehr als nur ein juristisches Detail; er ist ein Signal, dass die Interessen der Belegschaft nicht ignoriert werden dürfen. Die kommenden Verhandlungen in der Einigungsstelle werden über die finanzielle und soziale Absicherung der Cityline-Mitarbeiter entscheiden und könnten eine Blaupause für ähnliche Restrukturierungen im gesamten Luftfahrtsektor darstellen.