Der irische High Court hat den Einwand des Online-Reiseanbieters eDreams gegen die Zuständigkeit irischer Gerichte abgewiesen. Damit ist der Weg frei für die Fortführung einer Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen das Reiseportal.
Die Billigfluggesellschaft wirft eDreams vor, Flugdaten systematisch von der Unternehmenswebsite abzugreifen und Tickets mit unzulässigen Preisaufschlägen an Endkunden weiterzuverkaufen. Mit der aktuellen Entscheidung bestätigte das Gericht die Befugnis der irischen Justiz, den Fall inhaltlich zu verhandeln.
Dem aktuellen Beschluss ging eine Richtungsentscheidung voraus, in der sich eDreams verpflichten musste, nicht mehr auf die „Travel Agent Direct“-Plattform von Ryanair zuzugreifen. Ryanair hatte dem Portal vorgeworfen, dieses System ohne Genehmigung für den Weiterverkauf von Flügen genutzt zu haben. Während Ryanair mit mehreren anderen Online-Reisebüros wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi bilaterale Vertriebsvereinbarungen geschlossen hat, um direkte Zugänge zu Flugdaten bei festgelegten Preistransparenzstandards zu gewähren, lehnt eDreams entsprechende Abkommen bisher ab.
Der juristische Konflikt ist Teil einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen Fluggesellschaften und unautorisierten Buchungsportalen über sogenannte Screen-Scraping-Praktiken. Während Fluggesellschaften argumentieren, dass das automatisierte Auslesen von Daten die Ticketpreise künstlich verteuere und Zusatzleistungen vertraulich erschwere, betonen Verbraucherschützer und Reiseportale oft die Bedeutung von Preisvergleichsmöglichkeiten für Transparenz am Markt. Der Ausgang des Verfahrens vor dem irischen High Court könnte Signalwirkung für die Zulässigkeit von Datenabfragen im europäischen Online-Reisevertrieb haben.
Unabhängige Beobachter weisen darauf hin, dass die Strategie von Ryanair, exklusive Partnerschaften mit ausgewählten Reiseportalen einzugehen, auch der Kontrolle über die direkten Kundendaten und den Zusatzverkäufen dient. eDreams wiederum steht in mehreren europäischen Ländern in der Kritik von Verbraucherschutzorganisationen wegen intransparenter Gebührenstrukturen und automatisierter Abonnement-Modelle. Die Fortführung des Verfahrens in Dublin wird zeigen, inwiefern Fluggesellschaften den Zugriff auf ihre Buchungssysteme rechtlich einschränken können.