Juli 23, 2026

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Juli 23, 2026

Neue Ausrichtung in der Forschungsförderung: Bundesregierung setzt auf Verteidigungstechnologie

Die Bundesregierung richtet ihre Förderpolitik für junge Technologieunternehmen neu aus und rückt militärisch nutzbare Innovationen in den Mittelpunkt ihrer staatlichen Unterstützung. Wie aus der neuen Startup- und Scaleup-Strategie des Bundes hervorgeht, sollen die Bereiche Sicherheit und Verteidigung künftig eine vorrangige Rolle bei der Vergabe staatlicher Mittel einnehmen. Um die Weiterentwicklung relevanter Technologien im Inland zu halten, plant der Bund die Einführung eines eigenständigen Finanzierungsmodells. Über dieses Instrument soll es dem Staat ermöglicht werden, direkte Beteiligungen an Startups aus dem Rüstungs- und Verteidigungssektor einzugehen. Ziel der Direktbeteiligungen ist es primär, den Abfluss von Know-how und den Verkauf zukunftsträchtiger Unternehmen ins Ausland zu verhindern. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verwies auf die hohe Dynamik innerhalb der Branche und die Notwendigkeit, heimischen Anbietern verlässliche Rahmenbedingungen im Inland zu bieten. Mit diesem Schritt reagiert die Politik auf den steigenden Bedarf an modernen Systemen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, der Sensorik sowie der unbemannten Aufklärung. Unternehmen wie der Drohnenhersteller Quantum Systems oder der KI-Entwickler Helsing konnten zuletzt umfangreiche Wagniskapitalinvestitionen aufbauen, was das Interesse privater und staatlicher Akteure an diesem Markt verdeutlicht. Die direkte staatliche Beteiligung an Startups aus dem Verteidigungsektor bringt jedoch finanzielle und rechtliche Abwägungen mit sich. Die Auswahl förderungswürdiger Unternehmen sowie die Bewertung von Hochrisikotechnologien stellen staatliche Institutionen vor komplexe Aufgaben, da Fehlinvestitionen das staatliche Budget belasten können. Branchenbeobachter merken an, dass Venture-Capital-Investitionen durch den Bund bestehende private Märkte nicht verdrängen dürfen, sondern gezielt dort ansetzen müssen, wo privates Kapital aufgrund hoher regulatorischer Hürden im Rüstungsbereich zögert. Darüber hinaus steht die öffentliche Hand vor der

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Ausbau des Frachtsegments: Azorra ordert bis zu 30 Embraer E-Freighter

Die US-amerikanische Leasinggesellschaft Azorra hat mit dem brasilianischen Flugzeugbauer Embraer eine Vereinbarung über die Konvertierung von Passagierflugzeugen zu Frachtflugzeugen abgeschlossen. Der Vertrag umfasst 20 Festbestellungen für den Umbau von E-Jets sowie Optionen für zehn weitere Einheiten. Damit klettert das Gesamtvolumen des Abkommens auf bis zu 30 Maschinen des Typs E-Freighter. Das Geschäft folgt auf die Erstauslieferung und Inbetriebnahme des Modells E190F im Frühjahr 2024. Mit dieser Transaktion steigt Azorra erstmals in den Markt für das Leasing von Frachtflugzeugen ein und ergänzt damit das bestehende Portfolio an Passagier-Regionaljets. Der Frachter E190F wurde entwickelt, um eine Marktlücke zwischen turbopropgetriebenen Frachtflugzeugen und größeren Schmalrumpfflugzeugen wie der Boeing 737 zu schließen. Die umgebauten Maschinen verfügen unter Einbeziehung von Haupt- und Unterdeck über ein Ladevolumen von mehr als 100 Kubikmetern und eine maximale Nutzlast von bis zu 13,5 Tonnen. Zielgruppe sind Logistikdienstleister im Expressgutsektor, die flexible Kapazitäten für dezentrale Streckennetze benötigen. Für Azorra bietet das Umbauprogramm die Möglichkeit, die Nutzungsdauer älterer Passagiermaschinen der E-Jet-Familie durch eine Zweitverwertung als Frachter wirtschaftlich zu verlängern. Trotz der versprochenen Kostenvorteile gegenüber älteren Frachtflugzeugtypen steht das E-Freighter-Programm im internationalen Wettbewerb vor logistischen und Markt-Herausforderungen. Der Umbau von gebrauchten Passagiermaschinen erfordert präzise getaktete Werftkapazitäten und eine verlässliche Versorgung mit Umbausätzen, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden. Zudem hängt der Erfolg des Musters maßgeblich davon ab, wie schnell sich die globale Nachfrage im regionalen Luftfrachtmarkt nach der veränderten Wirtschaftslage stabilisiert. Die Leasinggesellschaft plant, die umgerüsteten Einheiten vor allem in Wachstumsmärkten in Lateinamerika, Südostasien sowie im Nahen Osten und Afrika zu platzieren. Der

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Gerichtsentscheidung in Irland: Ryanair setzt Verfahren gegen eDreams fort

Der irische High Court hat den Einwand des Online-Reiseanbieters eDreams gegen die Zuständigkeit irischer Gerichte abgewiesen. Damit ist der Weg frei für die Fortführung einer Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen das Reiseportal. Die Billigfluggesellschaft wirft eDreams vor, Flugdaten systematisch von der Unternehmenswebsite abzugreifen und Tickets mit unzulässigen Preisaufschlägen an Endkunden weiterzuverkaufen. Mit der aktuellen Entscheidung bestätigte das Gericht die Befugnis der irischen Justiz, den Fall inhaltlich zu verhandeln. Dem aktuellen Beschluss ging eine Richtungsentscheidung voraus, in der sich eDreams verpflichten musste, nicht mehr auf die „Travel Agent Direct“-Plattform von Ryanair zuzugreifen. Ryanair hatte dem Portal vorgeworfen, dieses System ohne Genehmigung für den Weiterverkauf von Flügen genutzt zu haben. Während Ryanair mit mehreren anderen Online-Reisebüros wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi bilaterale Vertriebsvereinbarungen geschlossen hat, um direkte Zugänge zu Flugdaten bei festgelegten Preistransparenzstandards zu gewähren, lehnt eDreams entsprechende Abkommen bisher ab. Der juristische Konflikt ist Teil einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen Fluggesellschaften und unautorisierten Buchungsportalen über sogenannte Screen-Scraping-Praktiken. Während Fluggesellschaften argumentieren, dass das automatisierte Auslesen von Daten die Ticketpreise künstlich verteuere und Zusatzleistungen vertraulich erschwere, betonen Verbraucherschützer und Reiseportale oft die Bedeutung von Preisvergleichsmöglichkeiten für Transparenz am Markt. Der Ausgang des Verfahrens vor dem irischen High Court könnte Signalwirkung für die Zulässigkeit von Datenabfragen im europäischen Online-Reisevertrieb haben. Unabhängige Beobachter weisen darauf hin, dass die Strategie von Ryanair, exklusive Partnerschaften mit ausgewählten Reiseportalen einzugehen, auch der Kontrolle über die direkten Kundendaten und den Zusatzverkäufen dient. eDreams wiederum steht in mehreren europäischen Ländern in der Kritik von Verbraucherschutzorganisationen wegen intransparenter Gebührenstrukturen und automatisierter Abonnement-Modelle.

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Wartung der Bundeswehr-Chinooks: Boeing und Lufthansa Technik unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Der US-amerikanische Luft- und Raumfahrthersteller Boeing und die Sparte Lufthansa Technik Defense haben sich auf Rahmenbedingungen für die künftige Instandhaltung der neuen deutschen Schwerlasthubschrauber vom Typ CH-47F Block II Chinook geeinigt. Das im Rahmen der Farnborough International Airshow unterzeichnete Abkommen legt die Grundlage für die logistische und technische Betreuung der Bundeswehr-Flotte. Im Fokus der Zusammenarbeit steht die Errichtung eines Ersatzteillager-Netzwerks in Deutschland sowie die Versorgung mit Betriebs- und Verbrauchsmaterialien über die Tochtergesellschaft Lufthansa Technik Logistik Services. Mit diesem Abkommen nimmt der Hamburger MRO-Dienstleister erstmals ein Hubschraubermodell in sein Instandhaltungsportfolio auf. Die Vereinbarung ergänzt die Beschaffung von 60 Transport-Hubschraubern des Typs Chinook, welche die alternden Sikorsky CH-53G der Luftwaffe ersetzen sollen. Um eine hohe Einsatzbereitschaft der Maschinen an den Hauptstandorten Schönewalde/Holzdorf und Laupheim zu sichern, setzen Hersteller und Dienstleister auf eine Kombination aus industriellem Plattformwissen und lokaler Logistikinfrastruktur. Neben den Logistikleistungen soll Lufthansa Technik auch technische Kontrollen und Komponentenreparaturen übernehmen. Bereits zuvor hatten die beiden Konzernpartner Verträge zur Instandhaltung der neuen P-8A Poseidon Seefernaufklärungsflugzeuge der Deutschen Marine abgeschlossen. Die Einbindung deutscher Industrieunternehmen in die Betreuung US-amerikanischer Rüstungsgüter gilt als zentrales Element, um die nationale Souveränität bei Reparatur- und Wartungsarbeiten aufrechtzuerhalten. Durch die Dezentralisierung der Lagerhaltung sollen ersatzteilbedingte Ausfallzeiten verringert und logistische Lieferketten verkürzt werden. Die Einbindung ziviler Instandhaltungsanbieter in militärische Abläufe ermöglicht der Bundeswehr den Zugriff auf bestehende logistische Strukturen, erfordert jedoch eine enge Abstimmung zwischen militärischen Anforderungen und zivilen Betriebsabläufen. Kritiker verweisen darauf, dass die reibungslose Versorgung stark von der kontinuierlichen Bauteilverfügbarkeit des US-Herstellers abhängt. In der Vergangenheit führten Engpässe

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Medienmarke im Freizeitpark: Gardaland nimmt temporäres Minecraft-Event ins Programm auf

Der italienische Freizeitpark Gardaland am Gardasee hat das zeitlich begrenzte Veranstaltungsformat „Minecraft Meet the Mobs“ gestartet. Das Event, das bis zum 28. August 2026 läuft, entspringt einer Kooperation zwischen dem Parkbetreiber Merlin Entertainments und dem Medienkonzern Microsoft beziehungsweise dessen Entwicklerstudio Mojang Studios. Gardaland gehört im Sommer 2026 neben dem britischen Schwesterpark Alton Towers zu den zwei einzigen Standorten in Europa, an denen diese temporäre Attraktion präsentiert wird. Im Zentrum des Angebots stehen Interaktionsmöglichkeiten und Nachbildungen bekannter Figuren aus dem Videospiel. Das Programm umfasst einen sogenannten „Minecraft Hub“ als zentralen Anlaufpunkt, an dem Meet-and-Greet-Aktionen mit nachgestellten Spielcharakteren wie Steve oder dem Creeper stattfinden. Ergänzt wird das Angebot durch eine Schnitzeljagd über den „Baby Mobs Trail“, bei der Besucher an sechs Stationen Stempel sammeln können. Bei Vollständigkeit erhalten die Teilnehmer einen Code für ein digitales Kosmetikobjekt im Videospiel selbst. Zudem veranstaltet das Parkpersonal Kurzaktivitäten auf der Eventfläche und bietet lizenzierte Fanartikel sowie thematische Verpflegung im Parkbereich an. Die zeitweise Einbindung der Videospielmarke reiht sich in eine langfristige Vereinbarung ein, die der Mutterkonzern Merlin Entertainments mit Microsoft abgeschlossen hat. Ziel dieser Unternehmenspartnerschaft ist die physische Umsetzung von Inhalten der meistverkauften Videospielmarke der Welt in den weltweit betriebenen Freizeitparks und Erlebniszentren. Neben kurzzeitigen Events dieser Art sind für die kommenden Jahre auch fest installierte Themenbereiche und Attraktionen in mehreren Parks der Gruppe geplant, um bestehende Besuchergruppen anzusprechen und neue Zielgruppen zu erschließen. Branchenanalysten sehen in der Kooperation einen bewährten Ansatz der Freizeitparkindustrie, um die Eigenmarken der Betreiber durch etablierte Mediennetzwerke aufzuwerten. Während temporäre Formate

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Embraer und britisches Wirtschaftsministerium schließen Abkommen

Der brasilianische Flugzeugbauer Embraer und das britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Wissenschaft und Handel haben auf der Farnborough International Airshow eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die industrielle Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Technologie sowie Lieferkettenmanagement auszubauen. Embraer ist seit über vier Jahrzehnten auf dem britischen Markt vertreten und nutzt für seine zivilen sowie militärischen Flugzeugprogramme Komponenten von Zulieferbetrieben aus dem Vereinigten Königreich. Das Abkommen baut auf einer bestehenden Partnerschaft mit der staatlichen Exportkreditagentur UK Export Finance auf, über die in den vergangenen Jahren das Einkaufsvolumen bei britischen Zulieferern schrittweise erhöht wurde. Durch die vertragliche Absichtserklärung soll ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Konzern, dem britischen Aerospace Technology Institute und regionalen Industrieakteuren etabliert werden. Ziel ist die Identifizierung gemeinsamer Entwicklungsprojekte im Flugzeugbau sowie die Einbindung lokaler Ingenieurskapazitäten in die globalen Produktionsabläufe des Herstellers. Für die britische Luftfahrtindustrie bietet die engere Einbindung in die Fertigungsprozesse von Embraer Möglichkeiten zur Auslastung bestehender Fertigungsstätten und zur Sicherung hochqualifizierter Arbeitsplätze. Dennoch verweisen Branchenbeobachter darauf, dass Absichtserklärungen dieser Art zunächst unverbindliche Rahmenvereinbarungen ohne konkrete Abnahme- oder Investitionsgarantien darstellen. Die tatsächliche ökonomische Tragweite hängt von künftigen Einzelaufträgen und der Zuteilung konkreter Entwicklungsprojekte ab. Zudem steht die Kooperation vor den Herausforderungen volatiler globaler Lieferketten und steigender Produktionskosten in der Luft- und Raumfahrtbranche. Ob der angestrebte Ergebnisausbau im britischen Zulieferersektor erreicht werden kann, bleibt eng an die weltweite Nachfrage nach den Verkehrs- und Militärflugzeugen des brasilianischen Herstellers gekoppelt. Beide Seiten betonen jedoch die Notwendigkeit, durch Verbundprojekte die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Flugzeugbau zu sichern.

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EU-Regulierung der Eigentümerstrukturen und Übernahmeüberlegungen bei der Fluggesellschaft Easyjet

Die britische Billigfluggesellschaft Easyjet befindet sich im Zentrum eines Übernahmeinteresses durch US-amerikanische Finanzinvestoren, was zu erheblichen Reaktionen an den Finanzmärkten geführt hat. Das Beteiligungsunternehmen Apollo Global Management unterbreitete ein Übernahmeangebot von 7,15 britischen Pfund pro Aktie, womit das Luftfahrtunternehmen mit insgesamt rund 5,7 Milliarden Pfund bewertet wird. Dies folgt auf ein vorangegangenes Gebot des Investors Castlelake von 6,90 Pfund je Papier. Parallel dazu wurden Pläne der Europäischen Kommission bekannt, die rechtlichen Bestimmungen zur Eigentümerstruktur und tatsächlichen Kontrolle von Fluggesellschaften in der Europäischen Union zu verschärfen. Diese Regulierungsinitiative zielt darauf ab, die Einflussnahme von Investoren aus Nicht-EU-Staaten auf europäische Fluggesellschaften wirksamer zu beschränken und das Umgehen bestehender Beteiligungsgrenzen zu verhindern. Bieterkampf und Reaktionen an den Finanzmärkten Das Interesse von Finanzinvestoren hat den Börsenwert von Easyjet seit Mai 2026 um rund 70 Prozent steigen lassen. Spekulationen über eine mögliche Übernahme trieben den Aktienkurs schrittweise nach oben, ehe Berichte über geplante regulatorische Einschränkungen für Volatilität sorgten. Nach Veröffentlichung von Meldungen über eine anstehende Überarbeitung der EU-Eigentümerregeln verzeichnete die Aktie zeitweise einen Kurseinbruch von bis zu 12 Prozent, bevor sich die Notierungen im weiteren Handelsverlauf wieder stetig stabilisierten. Gemäß den Vorgaben des britischen Übernahmerechts ist der Investor Apollo aufgefordert, bis zum 7. August 2026 ein verbindliches Kaufangebot vorzulegen oder von einer Übernahme Abstand zu nehmen. Die Unternehmensführung von Easyjet wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass derzeit keine Gewissheit darüber besteht, ob ein förmliches Angebot eingereicht wird oder zu welchen Konditionen eine Transaktion zustande kommen könnte. Europäische Vorschriften zur Eigentümerstruktur und Kontrolle Der Hauptgrund

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Ausbau der Trainingskapazitäten: Turkish Airlines bestellt Flugsimulatoren bei CAE

Die türkische Nationalfluggesellschaft Turkish Airlines hat im Rahmen der Farnborough Airshow eine Vereinbarung mit dem kanadischen Simulatorenhersteller CAE geschlossen. Der Vertrag sieht die Lieferung von fünf Full-Flight-Simulatoren (FFS) und zwei Flight-Training-Devices (FTD) vor. Zudem wurden Optionen für zwei weitere Vollflugsimulatoren vereinbart. Die Neuanschaffungen verteilen sich auf Trainingsgeräte für die Flugzeugmuster Airbus A321neo, Airbus A350 sowie Boeing 787. Sie sollen ab 2027 schrittweise im neuen Schulungszentrum der Fluggesellschaft in Istanbul installiert werden, dessen vollständige Inbetriebnahme für das Jahr 2028 vorgesehen ist. Die Investition ist Teil eines auf zehn Jahre angelegten Programms zur Erweiterung der internen Pilotenausbildung. Turkish Airlines verfolgt das Ziel, ihre aktive Flugzeugflotte bis zum Jahr 2033 auf rund 800 Maschinen nahezu zu verdoppeln. Dementsprechend steigt der jährliche Bedarf an qualifiziertem Cockpitpersonal für Schmal- und Großraumflugzeuge. Um Abhängigkeiten von externen Schulungsanbietern zu reduzieren, baut die Airline ihre eigenen Kapazitäten am Heimatdrehkreuz gezielt aus. Die Zusammenarbeit mit CAE besteht in diesem Bereich bereits seit über zwei Jahrzehnten. Trotz des Ausbaus der eigenen Ausbildungsinfrastruktur steht die Fluggesellschaft vor personellen und organisatorischen Hürden. Der weltweite Mangel an Cockpitpersonal und qualifizierten Fluglehrern erschwert die fristgerechte Rekrutierung für das angestrebte Flottenwachstum. Zudem hängen die Zeitpläne für den Trainingsbetrieb maßgeblich vom Baufortschritt des neuen Ausbildungszentrums sowie den Zulassungsprozessen der Flugsimulatoren durch die zuständigen Luftfahrtbehörden ab. Verzögerungen bei den Auslieferungen von bestellten Flugzeugen durch die Hersteller Airbus und Boeing können zudem die Bedarfsplanung für Schulungsstunden kurzfristig verschieben. Mit dem Kauf der Simulatoren sichert sich Turkish Airlines feste Ausbildungszeiten für ihre Bestands- und Nachwuchspiloten auf den gängigen Musterreihen.

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Rechtliche und versicherungsrechtliche Grundlagen bei Reiserücktritten aufgrund hoher Sommertemperaturen

Die Sommermonate bringen in vielen europäischen Urlaubsregionen regelmäßig Phasen mit sehr hohen Temperaturen mit sich. In diesem Zusammenhang stellen sich für viele Reisende Fragen bezüglich der Möglichkeiten einer kostenfreien Stornierung oder eines Reiserücktritts. Der Versicherungsanbieter Lifecard Travel Assistance (LTA) hat klargestellt, dass außergewöhnlich hohe Temperaturen oder behördlich ausgesprochene Hitzewarnungen nach geltender Rechtslage und gemäß den Standardbedingungen von Reiserücktrittsversicherungen keinen Grund für einen kostenfreien Rücktritt darstellen. Ein Anspruch auf Leistungen der Versicherung oder eine Erstattung von Stornokosten besteht grundsätzlich nur beim Eintritt eindeutig definierter Vertragsereignisse, wozu in erster Linie unerwartete schwere Erkrankungen zählen. Reiseveranstalter und Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass subjektive Befürchtungen hinsichtlich gesundheitlicher Belastungen rechtlich unberücksichtigt bleiben. Regelungen in der Reiserücktrittsversicherung und vertragliche Grundlagen Die versicherungsrechtliche Bewertung von Wetterereignissen basiert auf klar festgelegten Kriterien. Wie LTA-Geschäftsführer Michael Dorka erläutert, ist die tatsächliche oder erwartete Wetterlage am Zielort für das Greifen einer Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Entscheidend ist ausschließlich, ob vor dem geplanten Reiseantritt ein im Versicherungsschein explizit aufgeführtes Ereignis eintritt. Zu den standardmäßig abgedeckten Risiken gehören neben unerwarteten schweren Erkrankungen unter anderem schwere Unfälle, der Tod von Angehörigen oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Eine bloße Hitzewelle, unabhängig davon, wie hoch die Temperaturen steigen oder welche Warnstufen örtliche Behörden ausrufen, fällt nicht unter diesen Versicherungsschutz. Auch die Befürchtung von Reisenden, dass extrem hohe Temperaturen die eigene Gesundheit oder das Wohlbefinden beeinträchtigen könnten, begründet keinen Entschädigungsanspruch. Versicherungsverträge decken reale, eingetretene Schäden und Vorfälle ab, nicht jedoch präventive Rücktritte aus Sorge vor möglichen Unannehmlichkeiten. Einordnung im Reiserecht und Rolle höherer Gewalt Auch im pauschalreiserechtlichen Rahmen

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Flughafen Brüssel investiert in neue Löschfahrzeuge und Simulator

Der Flughafen Brüssel hat die technische Ausstattung seiner flughafeneigenen Feuerwehr umfassend erneuert. Für knapp sechs Millionen Euro erwarb der Flughafenbetreiber vier neue Flugfeldlöschfahrzeuge des österreichischen Spezialherstellers Rosenbauer sowie einen Fahrsimulator für Ausbildungszwecke. Die 39 Tonnen schweren Einsatzfahrzeuge ersetzen insgesamt fünf bisher genutzte, veraltete Einheiten. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h und wurden speziell dafür konstruiert, innerhalb der von internationalen Luftfahrtbehörden vorgegebenen Reaktionszeiten jeden Punkt des Rollfeldes zu erreichen. Die technischen Spezifikationen der Neuanschaffungen sind auf die Bekämpfung von Großbränden im Luftverkehr ausgelegt. Jedes Fahrzeug verfügt über Kapazitäten für 12.500 Liter Wasser, 1.500 Liter Löschschaum und 225 Kilogramm Trockenpulver. Über die verbauten Dachwerfer können bis zu 5.200 Liter Löschmittel pro Minute abgegeben werden. Ein Fahrzeug der Flotte ist zudem mit einem Ausleger samt Penetrationsdüse ausgerüstet, wodurch der Rumpf von Flugzeugen durchstoßen werden kann, um Löschmittel direkt in den Passagier- oder Frachtraum einzubringen. Die Flotte erfüllt die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Ergänzend zu den Fahrzeugen nutzt die 150 Personen starke Flughafenfeuerwehr künftig einen Simulator, der mit der Fahrerkabine der neuen Löschfahrzeuge identisch ist. Das System ermöglicht das Training von Notfällen und Einsatzfahrten unter schwierigen Witterungsbedingungen ohne Verschleiß am Fuhrpark. Um die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinie zu garantieren – nach der bei Flugunfällen spätestens drei Minuten nach Alarmierung drei Großlöschfahrzeuge am Einsatzort eintreffen müssen –, betreibt die Feuerwehr zwei Wachen an gegenüberliegenden Seiten des Geländes. Insgesamt umfasst der Fuhrpark am Standort Brüssel rund 25 Spezialfahrzeuge, darunter auch einen Löschroboter. Die Anschaffung unterstreicht den hohen

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