Juli 23, 2026

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Juli 23, 2026

Unionsfraktionen fordern Neuausrichtung der Luftverkehrspolitik und Ende der Ticketsteuer

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU setzen sich in einem gemeinsamen Positionspapier für eine grundlegende Umgestaltung der deutschen Luftverkehrspolitik ein. Kernforderung der Beschlusslage ist die schrittweise Absenkung und letztlich vollständige Abschaffung der nationalen Luftverkehrsteuer. Ergänzend fordern die Politiker der Unionsparteien eine europaweite Angleichung von Steuern, Gebühren und Sicherheitsstandards, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten heimischer Flughäfen abzubauen. Neben den internationalen Drehkreuzen rücken dabei insbesondere regionale Verkehrsflughäfen in den Blickpunkt, deren Anbindung an den internationalen Flugverkehr gestärkt und durch staatliche Übernahme baulicher Sicherheitskosten entlastet werden soll. Wettbewerbsunterschiede im europäischen Flugverkehr Die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU begründet ihren Vorstoß mit deutlichen Standortnachteilen deutscher Flughäfen im Vergleich zum europäischen Ausland. Nach Einschätzung der Parteivertreter führen die hierzulande erhobenen Abgaben dazu, dass Fluggesellschaften, insbesondere Anbieter im Niedrigpreissegment, Flugzeuge an Standorte außerhalb Deutschlands verlagern oder Streckenangebote streichen. Als veranschaulichendes Beispiel führt die Unionsfraktion die Kostenunterschiede bei Einzelverbindungen an. So schlägt ein Flug von Dresden nach Barcelona für eine Fluggesellschaft mit rund 4.500 Euro an staatlich veranlassten Abgaben und Steuern zu Buche, während für einen flächennahen Start von Prag nach Barcelona Abgaben von lediglich etwa 500 Euro anfallen. Diese beträchtliche Diskrepanz führe dazu, dass ausländische Flughäfen im nahen Grenzraum für Fluggesellschaften eine deutlich höhere Rentabilität aufweisen. Die Erhebung der Luftverkehrsteuer, die je nach Distanz des Zielortes gestaffelt wird, generierte für den Bundeshaushalt zuletzt Einnahmen von rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Obwohl zum 1. Juli 2026 eine erste Absenkung der Steuersätze in Kraft getreten ist, um die Belastungen der Branche abzumildern, reicht diese Maßnahme aus

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Bündelung im Kurzfristsegment: Alltours führt neue Veranstaltermarke ein

Der Düsseldorfer Reisekonzern Alltours bündelt seine Last-Minute-Angebote unter einem neuen Namen und hat den Vertrieb der Veranstaltermarke „a&b kurzfristreisen“ gestartet. Unter dem Kürzel ABK fasst das Unternehmen künftig kurzfristige Urlaubsangebote der beiden konzerneigenen Marken Alltours und Byebye zusammen. Das Produktportfolio richtet sich an Reisende mit einem Buchungshorizont von maximal 90 Tagen vor dem geplanten Abreisedatum. Das Sortiment umfasst zunächst Flugpauschalreisen in stark nachgefragte europäische Zielgebiete und soll in den kommenden Wochen um weitere Destinationen sowie reine Hotelkontingente ausgebaut werden. Die Angebote sind über Reisebüros, Online-Reiseportale sowie über die konzerneigenen Direktvertriebskanäle buchbar. Mit der Einführung der neuen Marke reagiert das Reiseunternehmen auf Veränderungen im Buchungsverhalten deutscher Urlauber. Zwar verzeichnen Reiseveranstalter nach wie vor eine hohe Nachfrage bei Frühbuchern, gleichzeitig setzt sich jedoch der Trend zu spontanen Reiseentscheidungen fort, der durch schwankende Flugkapazitäten und flexible Stornierungsbedingungen verstärkt wird. Durch die Konzentration der Restplätze unter einer separaten Vertriebsmarke versucht der Konzern, freie Kontingente bei Fluggesellschaften und Hotelpartnern effizienter zu vermarkten und die Auslastung zu sichern. Aus Branchensicht birgt der Ausbau des Kurzfristsegments für Reiseveranstalter allerdings auch wirtschaftliche Risiken. Während Last-Minute-Produkte bei Verbrauchern die Erwartung günstiger Preise wecken, stehen Reisekonzerne vor der Herausforderung, trotz hoher Treibstoffkosten und gestiegener Hotelpreise auskömmliche Margen zu erzielen. Zudem führt der Trend zu kurzfristigen Buchungen für die Veranstalter zu geringerer Planungssicherheit bei der Abnahme von Flug- und Bettenkapazitäten. Marktbeobachter verweisen darauf, dass die Eröffnung einer spezialisierten Untermarke vor allem dazu dient, den Preisdruck im regulären Kataloggeschäft von Alltours abzufedern. Der Erfolg des neuen Angebots wird maßgeblich davon abhängen, wie

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Finanzinvestor Attestor strebt vollständige Übernahme der Fluggesellschaft Condor an

Der britische Finanzinvestor Attestor bereitet die vollständige Übernahme der deutschen Ferienfluggesellschaft Condor vor. Nach Informationen aus Branchenkreisen beabsichtigt die Investmentgesellschaft, die verbliebenen 49 Prozent der Unternehmensanteile, die sich derzeit im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen befinden, bis zum 30. September 2026 zu erwerben. Dieser Schritt wird möglich, nachdem Condor einen ausstehenden Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW vorzeitig zurückgezahlt hat. Unabhängig von diesem Eigentümerwechsel setzt der Investor die Suche nach einem Partner aus der Luftfahrtbranche fort. Die Fluggesellschaft mit rund 60 Maschinen gilt auf dem sich rasch konsolidierenden europäischen Markt im Alleingang als vergleichsweise klein. Ausübung der Kaufoption und Ablösung der Staatskredite Mit dem geplanten Erwerb der verbleibenden Anteile macht Attestor von einer Kaufoption Gebrauch, die bereits beim Einstieg des Investors im Mai 2021 vertraglich geregelt worden war. Damals hatte der Vermögensverwalter, der vor allem Mittel für Universitätsstiftungen und Familiengesellschaften verwaltet, 51 Prozent der Anteile an der Fluggesellschaft übernommen. Die Vereinbarung umfasste eine Zusage von insgesamt 450 Millionen Euro, wovon 200 Millionen Euro als Eigenkapital flossen und weitere 250 Millionen Euro für die Erneuerung der Fahrzeug- beziehungsweise Flugzeugflotte bereitgestellt wurden. Voraussetzung für das Ziehen der Option war die vollständige Tilgung der staatlichen Hilfsgelder. Nachdem Condor den ausstehenden Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorzeitig abgewickelt hat, ist der Weg für den Ausstieg des Staates frei. Bislang wurden die 49 Prozent der Geschäftsanteile treuhänderisch über die SG Luftfahrtgesellschaft gehalten. Weder der Finanzinvestor noch die Fluggesellschaft oder Vertreter der Bundesregierung wollten den Vorgang auf Nachfrage kommentieren. Vorgeschichte der Rettungsmaßnahmen

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Sommer 2026: Nürnberg rechnet mit knapp 788.000 Passagieren

Mit dem Beginn der bayerischen Sommerferien steht dem Flughafen Nürnberg die verkehrsreichste Phase des laufenden Jahres bevor. Die Flughafenbetreibergesellschaft rechnet für den Ferienzeitraum mit einem Passagieraufkommen von etwa 788.000 ankommenden und abfliegenden Gästen. Damit bewegt sich das Verkehrsaufkommen im fränkischen Luftverkehrszentrum auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt bedienen 21 Fluggesellschaften rund 55 Direktziele von Nürnberg aus, wobei die am stärksten nachgefragten Routen nach Antalya in der Türkei, Palma de Mallorca sowie Heraklion auf Kreta führen. Zusätzlich verzeichnen internationale Drehkreuze wie Istanbul, Frankfurt, Paris und Amsterdam hohe Buchungszahlen für Umsteigeverbindungen. Um die Abfertigung von Spitzenwerten von bis zu 20.000 Passagieren an einzelnen Ferientagen zu bewältigen, greift das Unternehmen auf zusätzliches Personal zurück. Neben der Stammbelegschaft in der Passagier- und Gepäckabfertigung kommen rund 180 Leiharbeitskräfte zum Einsatz. Damit umfasst das eingesetzte Personal im Terminal-, Vorfeld- und Abfertigungsbereich während der Hauptreisezeit mehr als 500 Beschäftigte. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die temporäre Aufstockung durch externe Dienstleister in der Luftfahrtbranche notwendig ist, um personelle Engpässe bei Urlaubsspitzen zu vermeiden, jedoch gleichzeitig organisatorische Anforderungen an die Dienstplanung stellt. Technisch hat der Flughafen für die Spitzenzeiten Anpassungen in den Abfertigungskazitäten vorgenommen. Die Sicherheitskontrollen wurden mit CT-Scannern ausgestattet, die ein Belassen von elektronischen Geräten und größeren Flüssigkeitsmengen im Handgepäck ermöglichen und so die Kontrollzeiten pro Fluggast senken sollen. Ergänzend stehen automatisierte Stationen zur selbstständigen Gepäckaufgabe für Passagiere ausgewählter Fluggesellschaften zur Verfügung. Zudem wurde der gewerbliche Bereich im Terminal nach der Sicherheitskontrolle vor kurzem flächenmäßig ausgebaut und neu konzipiert. Trotz der modernisierten Kontrolltechnik und zusätzlicher Personalkapazitäten hängen reibungslose Betriebsabläufe

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US-Berufungsgericht hebt Status einer Sammelklage gegen Boeing auf

Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat die Zulassung einer Sammelklage von Aktionären gegen den Flugzeughersteller Boeing aufgehoben. Das Gericht im vierten US-Bundesgerichtsbezirk bemängelte entscheidende methodische Schwächen bei der von den Klägern vorgeschlagenen Berechnung von Finanzschäden. Die Investoren werfen dem Konzern vor, Profit über Sicherheitsstandards gestellt und die eigenen Anstrengungen zur Gewährleistung der Flugsicherheit öffentlich zu positiv dargestellt zu haben. Auslöser des juristischen Auseinandersetzung war unter anderem der Zwischenfall einer Boeing 737 Max 9 im Januar 2024, bei dem ein Rumpfteil während des Fluges abgerissen war. Mit der Aufhebung des Sammelklagestatus erringt der Konzern einen verfahrensrechtlichen Erfolg, auch wenn die inhaltlichen Vorwürfe wegen angeblichen Wertpapierbetrugs weiterhin gerichtlich geprüft werden können. Methodische Mängel bei der Schadensberechnung Die Entscheidung wurde vom Berufungsgericht für den vierten US-Bundesgerichtsbezirk mit Sitz in Richmond gefällt. Ein dreiköpfiges Richtergremium entschied, dass die klagenden Aktionäre keine verlässliche Methode vorgelegt haben, um die angeblichen finanziellen Schäden über eine gesamte Gruppe von Investoren hinweg einheitlich zu berechnen. Der zuständige Bundesrichter A. Marvin Quattlebaum Jr. erklärte in der Urteilsbegründung, dass das Gutachten des von den Klägern beauftragten Ökonomen lediglich unkonkrete Annahmen und hypothetische Überlegungen enthalten habe. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Vorinstanz eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2013 nicht korrekt angewendet habe. In jener Entscheidung war festgelegt worden, dass bei einer Sammelklage die Methode zur Schadensberechnung exakt mit den konkreten Haftungstheorien übereinstimmen muss. Die Kläger hatten Boeing insgesamt rund 40 angebliche Falschdarstellungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgeworfen. Nach Ansicht der Berufungsrichter gelang es der Klägerseite jedoch

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Starke Verkehrsbelastung auf den österreichischen Transitrouten und im Großraum Wien

Das bevorstehende Wochenende bringt eine erhebliche Belastung für die Hauptverkehrsadern in Österreich mit sich. Nach Angaben des Verkehrsclubs ARBÖ treffen am kommenden Samstag mehrere verkehrsintensive Faktoren aufeinander. Neben der zweiten Welle des Sommerreiseverkehrs aus den Niederlanden und dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sorgen Großveranstaltungen für zusätzliche Verzögerungen. Zu den Hauptstaupunkten zählen traditionell die Transitstrecken der Brennerautobahn (A13), der Inntalautobahn (A12), der Tauernautobahn (A10) sowie der Ostautobahn (A4) in Richtung Ungarn. Ein wesentlicher Auslöser für den dichten Verkehr gen Osten ist der Formel-1-Grand-Prix von Ungarn auf dem Hungaroring nahe Budapest. Tausende Motorsportfans, darunter eine hohe Anzahl an Besuchern aus den Niederlanden, nutzen die österreichischen Autobahnen A1, A21 und A4 zur Durchreise. Verkehrsexperten raten dazu, Ausweichzeiten außerhalb der Stoßzeiten zu wählen, da sich die Fanreisen direkt mit dem regulären Urlaubsverkehr überschneiden. Zusätzliche Zuspitzungen werden an Grenzübergängen wie Suben, Suben/Kiefersfelden und Nickelsdorf sowie in Tunnel- und Baustellenbereichen erwartet. Neben dem Fernverkehr führen auch regionale Großveranstaltungen im Osten Österreichs zu punktuellen Engpässen. In Maria Enzersdorf findet am Samstag der Austrian Bowl XLI statt, was zu Verzögerungen auf der Südautobahn (A2) und rund um den Knoten Vösendorf führen dürfte. Zeitgleich sorgt das viertägige Donauinsel Open Air in Wien mit geschätzten 100.000 Besuchern für eine veränderte Verkehrslage im Stadtgebiet. Von Stauungen betroffen sind hierbei vor allem die Donauuferautobahn (A22) und die Südosttangente (A23). Die Behörden und Verkehrsclubs empfehlen Besucherinnen und Besuchern lokaler Events die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die angespannte Verkehrslage spiegelt das jährliche Muster der mitteleuropäischen Hauptreisezeit wider, in der die Transitrouten im Alpenraum an ihre

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