Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat die Zulassung einer Sammelklage von Aktionären gegen den Flugzeughersteller Boeing aufgehoben. Das Gericht im vierten US-Bundesgerichtsbezirk bemängelte entscheidende methodische Schwächen bei der von den Klägern vorgeschlagenen Berechnung von Finanzschäden.
Die Investoren werfen dem Konzern vor, Profit über Sicherheitsstandards gestellt und die eigenen Anstrengungen zur Gewährleistung der Flugsicherheit öffentlich zu positiv dargestellt zu haben. Auslöser des juristischen Auseinandersetzung war unter anderem der Zwischenfall einer Boeing 737 Max 9 im Januar 2024, bei dem ein Rumpfteil während des Fluges abgerissen war. Mit der Aufhebung des Sammelklagestatus erringt der Konzern einen verfahrensrechtlichen Erfolg, auch wenn die inhaltlichen Vorwürfe wegen angeblichen Wertpapierbetrugs weiterhin gerichtlich geprüft werden können.
Methodische Mängel bei der Schadensberechnung
Die Entscheidung wurde vom Berufungsgericht für den vierten US-Bundesgerichtsbezirk mit Sitz in Richmond gefällt. Ein dreiköpfiges Richtergremium entschied, dass die klagenden Aktionäre keine verlässliche Methode vorgelegt haben, um die angeblichen finanziellen Schäden über eine gesamte Gruppe von Investoren hinweg einheitlich zu berechnen. Der zuständige Bundesrichter A. Marvin Quattlebaum Jr. erklärte in der Urteilsbegründung, dass das Gutachten des von den Klägern beauftragten Ökonomen lediglich unkonkrete Annahmen und hypothetische Überlegungen enthalten habe.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Vorinstanz eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2013 nicht korrekt angewendet habe. In jener Entscheidung war festgelegt worden, dass bei einer Sammelklage die Methode zur Schadensberechnung exakt mit den konkreten Haftungstheorien übereinstimmen muss. Die Kläger hatten Boeing insgesamt rund 40 angebliche Falschdarstellungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgeworfen. Nach Ansicht der Berufungsrichter gelang es der Klägerseite jedoch nicht darzulegen, in welchem konkreten Umfang die einzelnen Aussagen den Aktienkurs zu jeweiligen Zeitpunkten künstlich beeinflusst hatten.
Die Vorwürfe der Investoren und der Auslöser des Rechtsstreits
Angeführt wird die Gruppe der Kläger vom Staatskassenverwalter des US-Bundesstaates Rhode Island, James Diossa, im Namen des Rentenfonds des Bundesstaates. Die Aktionäre werfen Boeing vor, den Wertpapierkurs durch irreführende Zusicherungen zur Unternehmenskultur und zu Qualitätssicherungsverfahren künstlich hoch gehalten zu haben. Insbesondere Äußerungen des Managements, wonach Sicherheit bei Boeing oberste Priorität habe und Beschäftigte Bedenken ohne Furcht vor Konsequenzen äußern könnten, seien vor dem Hintergrund tatsächlicher Mängel in der Fertigung unzutreffend gewesen.
Der Rechtsstreit gewann nach dem 5. Januar 2024 an Intensität. An diesem Tag brach kurz nach dem Start vom Flughafen Portland im US-Bundesstaat Oregon ein Rumpfteil, ein sogenannter Door Plug, aus einer Boeing 737 Max 9 der Fluggesellschaft Alaska Airlines. Der Vorfall auf Flug 1282 führte zu einem druckbedingten Zwischenfall in der Kabine, bei dem ein Flugbegleiter und sieben Passagiere leichte Verletzungen erlitten. Nach dem Vorfall verzeichnete die Aktie des Flugzeugherstellers deutliche Kursverluste, was bei den betroffenen Anlegern zu finanziellen Einbußen führte.
Vorgeschichte und behördliche Ermittlungen
Untersuchungen der US-Flugunfalluntersuchungsbehörde NTSB ergaben im Juni 2025, dass am betroffenen Rumpfteil der Alaska-Airlines-Maschine vier entscheidende Sicherungsbolzen fehlten. Zudem bemängelten die Ermittler unzureichende Schulungsmaßnahmen und Lücken in der Aufsicht während der Montagearbeiten im Werk in Renton. Der Vorfall rückte auch frühere Ereignisse wieder in den Fokus der Behörden. In den Jahren 2018 und 2019 waren zwei Maschinen des Typs 737 Max in Indonesien und Äthiopien abgestürzt, wobei insgesamt 346 Menschen ihr Leben verloren.
Nach den Abstürzen hatte Boeing im Jahr 2021 eine Vereinbarung über den Aufschub einer Strafverfolgung mit dem US-Justizministerium geschlossen, die Zahlungen von mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar umfasste. Infolge des Zwischenfalls von Januar 2024 stellte das Justizministerium fest, dass der Konzern gegen Auflagen aus dieser Vereinbarung verstoßen habe. Dies führte zur Einleitung weiterer strafrechtlicher Prüfungen und Verhandlungen über veränderte rechtliche Auflagen für den Konzern.
Prozessuale Auswirkungen und weitere Verfahren
Im März 2025 hatte die zuständige Bundesrichterin Leonie Brinkema am Bezirksgericht in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia der Sammelklage zunächst zugestimmt. Sie ließ den Gruppenstatus für alle Anleger zu, die zwischen dem 7. Januar 2021 und dem 8. Januar 2024 Boeing-Aktien erworben hatten. Durch das Urteil des Berufungsgerichts vom 20. Juli 2026 wird diese Zulassung aufgehoben und das Verfahren an das Bezirksgericht zurückverwiesen.
Die Aufhebung des Sammelklagestatus stellt für den Flugzeugbauer eine erhebliche verfahrensrechtliche Entlastung dar. Sammelklagen bündeln die Ansprüche Tausender Investoren und bergen für Unternehmen das Risiko hoher Schadensersatzzahlungen. Die eigentlichen Klagegründe wegen angeblicher Falschinformationen am Kapitalmarkt sind durch die Entscheidung jedoch nicht abgewiesen worden. Den Anlegern bleibt die Möglichkeit, ihr Berechnungsmodell zur Schadenshöhe zu überarbeiten oder ihre Ansprüche im Rahmen von Einzelklagen weiterzufuhrwerken.
Unabhängig von diesem Verfahren sieht sich Boeing mit weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Ein Bundesgericht in Chicago hatte im März 2025 eine gesonderte Sammelklage von Anlegern zugelassen, die sich speziell auf Finanzverluste im Zusammenhang mit den tödlichen Abstürzen der Jahre 2018 und 2019 bezieht. Weder Vertreter der Anleger noch Sprecher von Boeing gaben unmittelbar nach dem Berufungsurteil Stellungnahmen ab.