Die Fluggesellschaft American Airlines (AA) hat einen wichtigen juristischen Etappensieg im Streit mit dem Bundesstaat Texas über die Besteuerung von Luftverkehrseinnahmen errungen. Ein Berufungsgericht in Texas gab den Argumenten der Airline mehrheitlich statt, wonach die Besteuerung von Einnahmen aus Gepäckgebühren, Passagierentgelten und Frachttransport durch die texanische Franchise-Steuer gegen ein übergeordnetes Bundesgesetz verstößt, den sogenannten Anti-Head Tax Act (AHTA). Die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt im Wesentlichen ein Urteil einer Vorinstanz und könnte weitreichende finanzielle Implikationen für American Airlines sowie den Bundesstaat Texas haben, da es um erhebliche Steuerrückzahlungen und künftige Forderungen geht.
Der Rechtsstreit dreht sich um den Franchise-Steuerbericht von American Airlines für das Jahr 2015, der das Geschäftsjahr 2014 abdeckt. Während die Fluggesellschaft argumentiert, dass die Bundesgesetzgebung eine staatliche Besteuerung dieser speziellen Einnahmequellen verbietet, beharrt die texanische Steuerbehörde (Comptroller) darauf, dass es sich bei der texanischen Abgabe um eine „Margin Tax“ und nicht um eine direkte Umsatzsteuer handele, weshalb das Bundesgesetz nicht greife.
Der Kern des Steuerstreits: Bundesrecht contra Staatsabgabe
Der Konflikt zwischen American Airlines, einem der größten Arbeitgeber und Steuerzahler in Texas, und der Staatskasse des Bundesstaates dreht sich um die juristische Auslegung des Anti-Head Tax Act (AHTA). Dieses 1973 erlassene Bundesgesetz wurde geschaffen, um die Erhebung von lokalen und staatlichen Steuern und Abgaben auf Lufttransportdienstleistungen zu verhindern, die den Flugverkehr beeinträchtigen könnten. Die Absicht des Gesetzes ist es, einen einheitlichen Rahmen für die Besteuerung der Luftfahrt zu schaffen und eine Zersplitterung durch unterschiedliche lokale Steuerpraktiken zu vermeiden.
American Airlines argumentiert, dass Einnahmen, die aus spezifischen Gebühren wie Gepäckentgelten, Passagiergebühren und Frachttransport generiert werden, direkt als Einnahmen aus dem Lufttransport zu klassifizieren sind. Sie seien daher gemäß AHTA von der Besteuerung durch den Bundesstaat Texas ausgenommen.
Die texanische Steuerbehörde, der Comptroller, vertritt hingegen die Position, dass es sich bei der umstrittenen Abgabe um eine Franchise-Steuer auf die Marge des Unternehmens handle, die auf den Bruttoeinnahmen, abzüglich bestimmter Kosten, basiert. Die Behörde argumentiert, dass die Steuer somit nicht direkt auf den Luftverkehrsumsätzen liege und daher nicht gegen die präventive Wirkung des AHTA verstoße.
Juristischer Verlauf und finanzielle Implikationen
Der juristische Verlauf des Falles hat bereits mehrfach eine Tendenz zugunsten von American Airlines gezeigt. Eine Vorinstanz hatte der Argumentation der Airline bereits zugestimmt und Texas zur Rückerstattung von über 100.000 US-Dollar angewiesen. Gleichzeitig wurde der Versuch des Staates, weitere 1,8 Millionen US-Dollar an Franchise-Steuern für das Geschäftsjahr 2014 einzutreiben, zurückgewiesen.
Mit dem jüngsten Urteil des texanischen Berufungsgerichts, das die Argumentation der Airline stützt, wird das erstinstanzliche Urteil voraussichtlich bestätigt. Die Berufungsrichter müssen nun formell entscheiden, ob die Rückerstattung aufrechterhalten wird und dem Staat die Besteuerung dieser Einnahmen verwehrt bleibt.
Besonders bemerkenswert ist die wechselnde Haltung des Comptrollers. Zwischen 2009 und 2014 akzeptierte die Steuerbehörde die Position von American Airlines und verzichtete auf die Besteuerung dieser Einnahmen. Erst später änderte die Behörde ihre Haltung und versuchte, die Steuern rückwirkend geltend zu machen. Im Zuge dieses Wandels suchte der Comptroller eine Stellungnahme beim US Department of Transportation (DOT), das jedoch die Einschätzung der Steuerbehörde nicht teilte und American Airlines‘ Position, dass die AHTA die Steuer verbietet, unterstützte.
Die Bedeutung des AHTA und die Präzedenzwirkung
Der Anti-Head Tax Act spielt eine zentrale Rolle in der nationalen Luftfahrtpolitik der Vereinigten Staaten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Fluggesellschaften nicht durch ein Flickenteppich von lokalen Steuern und Gebühren in ihrer nationalen und internationalen Geschäftstätigkeit behindert werden. Die Einnahmequellen, die American Airlines zur Debatte stellt – Gepäckgebühren, Fracht und Passagierentgelte – sind in den letzten Jahrzehnten zu wesentlichen Bestandteilen der Einnahmestruktur von Fluggesellschaften geworden.
- Gepäck- und Änderungsgebühren stellen für große US-Fluggesellschaften inzwischen Milliardenumsätze dar, die oft die Marge im eigentlichen Flugbetrieb stützen.
- Die Frachtsparte hat insbesondere in Zeiten von Handelsengpässen einen erheblichen Wert.
Da der Hauptsitz von American Airlines in Fort Worth, Texas, liegt und der Dallas/Fort Worth International Airport (DFW) das zentrale Drehkreuz der Airline ist – auf das laut ch-aviation Daten rund 15% der Gesamtkapazität entfallen – hat das Urteil eine besonders hohe Relevanz für den Bundesstaat. Eine Bestätigung des Urteils durch die oberste Instanz würde Texas dazu zwingen, auf erhebliche Einnahmequellen durch die Franchise-Steuer bei einer der größten Fluggesellschaften des Landes zu verzichten. Gleichzeitig würde es die finanzielle Planbarkeit für American Airlines und andere Fluggesellschaften, die ähnliche Strecken betreiben, in den kommenden Jahren sichern. Angesichts der potenziell hohen Summen und der nationalen Präzedenzwirkung des AHTA-Streits ist davon auszugehen, dass die texanische Steuerbehörde das Urteil weiter anfechten wird.