Im Fall des Abschusses von Flug PS752 der Ukraine International Airlines hat ein kanadisches Gericht ein Grundsatzurteil gefällt. Das Berufungsgericht der Provinz Ontario entschied, daß sich die Fluggesellschaft nicht auf eine Haftungsbeschränkung berufen kann und die Angehörigen der 176 Insassen in voller Höhe entschädigen muß. Damit wird eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt.
Der Vorfall ereignete sich am 8. Januar 2020, als iranische Flugabwehrraketen die Boeing 737-800 kurz nach dem Start vom Flughafen in Teheran trafen. Die Katastrophe, die alle 176 Menschen an Bord tötete, geschah in einer Phase erhöhter militärischer Spannungen zwischen dem Iran und den USA. Die iranische Regierung räumte den Abschuss erst nach erheblichem internationalen Druck ein.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, daß die Fluggesellschaft ihre Sorgfaltspflicht mißachtet habe. Sie warfen der Ukraine International Airlines vor, keine ausreichende Risikoanalyse vorgenommen zu haben. Auch ohne ein offizielles Flugverbot hätte die angespannte Sicherheitslage in Teheran am Unglückstag eine Gefährdung des zivilen Luftverkehrs erkennen lassen müssen. Normalerweise wären die Entschädigungszahlungen durch das Montrealer Abkommen gedeckelt.
Das Urteil gilt als richtungsweisend für die internationale Luftfahrt. Es sendet eine klare Botschaft an Fluggesellschaften, daß sie in Zeiten verschärfter Konflikte eine erhöhte Verantwortung für die Sicherheit ihrer Passagiere tragen. Während die Familien der Opfer in Kanada ein Versäumnisurteil über 107 Millionen kanadische Dollar gegen den Iran erwirkten, läßt sich diese Forderung aufgrund der diplomatischen Immunität von Staatsvermögen nicht vollstrecken.