Gerichtsurteil: Operator-Wechsel in Kaunas auf Buzz kommt Ryanair teuer zu stehen

Boeing 737 Max 200 (Foto: Jan Gruber).
Boeing 737 Max 200 (Foto: Jan Gruber).

Gerichtsurteil: Operator-Wechsel in Kaunas auf Buzz kommt Ryanair teuer zu stehen

Boeing 737 Max 200 (Foto: Jan Gruber).
Werbung

In Litauen kommt Ryanair die Schließung der Basis Kaunas teuer zu stehen. Ein Gericht entschied, dass den Beschäftigten rund 600.000 Euro an Löhnen nachbezahlt werden musste. Eine wichtige Rolle spielte dabei, dass die polnische Buzz, die ebenfalls der Firmengruppe angehört, den Stützpunkt nahtlos übernommen hat.

Ryanair begründete die Schließung mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Den beschäftigten wurde die Versetzung zum Flughafen London-Stansted kommuniziert, jedoch war dies laut Gericht nicht in den Arbeitsverträgen vorgesehen. Nachdem der Löwenanteil der Mitarbeiter am “neuen Dienstort” nicht erschienen ist, sprach der Billigflieger im Juni 2020 Kündigungen aus.

Ungefähr zeitgleich wurde die Basis Kaunas an Buzz übergeben. Dieser Umstand war für das Gericht maßgeblich zu Gunsten der Arbeitgeber zu entscheiden. Das litauische Gericht gibt den ehemaligen Ryanair-Beschäftigten Recht und verurteilt die Fluggesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 600.000 Euro. Mit der Hauptklage wegen der Entlassung wurde der Durchschnittslohn für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Entlassung bis zur Vollstreckung des Urteils gefordert, höchstens jedoch für ein Jahr.

Das Gericht stellte fest, dass die Versetzung an den Flughafen London-Stansted rechtswidrig war. Diese wäre weder in den Arbeitsverträgen vorgesehen gewesen, noch habe Ryanair auf die persönlichen Umstände der Beschäftigten Rücksicht genommen. Ebenso würdigte das Gericht, dass der irische Billigflieger von den Mitarbeitern verlangte, dass diese in einem Umkreis von maximal einer Stunde zum Flughafen Kaunas wohnen müssen. Gleichzeitig übertrug die Fluggesellschaft einen Teil ihres Betriebs am Flughafen Kaunas an ein Unternehmen, das zur selben Gruppe gehört. Der Fall zeigte jedoch, dass die Beschäftigten alle Möglichkeiten hatten, für die polnische Tochtergesellschaft von Ryanair zu arbeiten, die den Betrieb des irischen Unternehmens am Flughafen Kaunas übernommen hatte.

Ryanair hat als Arbeitgeber die Möglichkeit gegen das Urteil des Bezirksgerichts Kaunas Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch kann man aus diesem erstinstanzlichen Urteil ableiten, dass zumindest in Litauen die Schließung von Ryanair-Bases und gleichzeitige Wiedereröffnung durch Konzernschwestern nicht durchgewunken werden könne. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte dies Auswirkungen auf die bisherige Strategie des Lowcosters haben. Im Zuge der Corona-Pandemie stellte man einige Bases auf die Konzernschwester Buzz um. Ein Beispiel hierfür ist Bratislava.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung