Airbus A320neo (Foto: Eurowings).
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Gerichtsurteil schränkt Werbeaussagen von Eurowings zur Flugkompensation ein

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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Fluggesellschaft Eurowings bestimmte Werbeaussagen im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO₂-Kompensation) nicht mehr verwenden darf, wenn diese beim Verbraucher den Eindruck einer vollständigen Klimaneutralität erwecken.

Der 20. Zivilsenat sah die Verbraucher durch Formulierungen wie „Die Zukunft des CO₂-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“ in die Irre geführt. Die Richter monierten, dass die rein sachlich korrekten Hinweise auf die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von neun Euro CO₂-Emissionen zu kompensieren, eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Gesamtwirkung dieser Zahlung hervorriefen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Fluggesellschaft wegen mutmaßlich irreführender Angaben verklagt. Nachdem die Klage in erster Instanz noch abgewiesen wurde, gab das OLG Düsseldorf der Berufung nun teilweise statt. Das Urteil setzt damit einen Maßstab für die Klarheit und Präzision, die von Unternehmen bei der Kommunikation von Kompensationsmechanismen erwartet wird.

Irreführung durch Gleichsetzung von Begriffen

Die Begründung des OLG Düsseldorf stützt sich maßgeblich auf die weit verbreitete, aber unpräzise Gleichsetzung der Begriffe „CO₂-neutral“ und „klimaneutral“ im allgemeinen Sprachgebrauch. Die Richter stellten fest, dass beim Fliegen neben den reinen CO₂-Emissionen auch andere klimaschädliche Effekte entstünden, deren wissenschaftliche Bedeutung und Auswirkung auf das Klima in der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt seien. Zu diesen zusätzlichen Effekten zählen insbesondere die Wirkung von Kondensstreifen und die Freisetzung von Stickoxiden.

Da Kunden die Begriffe „CO₂-neutral“ und „klimaneutral“ häufig synonym verwendeten, gingen viele davon aus, dass die Kompensationszahlung alle relevanten Emissionen und Effekte des Fluges ausgleichen würde. Die von Eurowings verwendete Rhetorik, wie die Formulierung „Die Zukunft des CO₂-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“, verstärkte nach Ansicht des Senats diese unzutreffende Erwartungshaltung.

Die Relevanz präziser Verbraucherinformation

Das Urteil unterstreicht die hohe Relevanz klarer und transparenter Informationen, insbesondere bei Aussagen, die sich auf die Wirkung von Kompensationszahlungen beziehen. Nach Auffassung des Senats wäre es für Eurowings ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, einen klarstellenden Hinweis auf den begrenzten Anteil der tatsächlich kompensierten Emissionen hinzuzufügen.

Die Richter betonten, dass Aussagen, die sich auf die Reduzierung oder Neutralisierung von Emissionen beziehen, im aktuellen gesellschaftlichen und politischen Klima eine große Bedeutung hätten, weshalb die Relevanz einer potenziellen Irreführung offensichtlich sei.

Das Gericht ließ gegen sein Urteil keine Revision zu. Eurowings hat jedoch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Zukunft der Kompensationswerbung und neue EU-Vorgaben

Interessanterweise wies der Senat in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die beanstandete Werbung aufgrund neuer Regelungen auf europäischer Ebene ohnehin bald unzulässig werden würde. Im Zuge der Bemühungen der Europäischen Union, sogenanntes Greenwashing zu unterbinden, sollen Aussagen zur Neutralisierung oder zum Ausgleich von Treibhausgasen durch rein finanzielle Beiträge ab September 2026 generell verboten werden.

Diese europäische Richtlinie zielt darauf ab, die Verwendung unpräziser oder übertriebener Behauptungen über die Kompensationswirkung zu beenden und eine einheitlichere, transparentere Kommunikation zu erzielen. Das Düsseldorfer Urteil antizipiert somit bereits eine Entwicklung, die in wenigen Jahren europaweit verbindlich wird und zeigt die Notwendigkeit einer Vorbereitung auf diese rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Umgang mit Sustainable Aviation Fuel (SAF)

Ein wichtiger Aspekt des Urteils ist die Differenzierung zwischen der Werbung für Kompensationszahlungen und der Kommunikation zu sogenannten Sustainable Aviation Fuels (SAF). Die Aussagen von Eurowings zu SAF wurden von dem Gericht nicht beanstandet. Eurowings hatte zutreffend dargelegt, dass der CO₂-Ausstoß durch die Verwendung dieser alternativen Kraftstoffe im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen um mindestens 80 Prozent sinke. Die Airline hatte jedoch nicht behauptet, die Flüge seien emissionsfrei.

Der Senat stellte fest, dass der Begriff „nachhaltig“ in diesem Kontext primär ein Werturteil darstelle und nicht mit der umfassenderen, und hier irreführenden, Behauptung der „Klimaneutralität“ gleichgesetzt werden könne. Dies deutet darauf hin, dass die Bewerbung von tatsächlichen technischen und operativen Verbesserungen, solange sie präzise quantifiziert werden, weiterhin zulässig ist.

Branchentrend zur Anpassung der Kommunikationsstrategie

Eurowings hat angekündigt, das Urteil sorgfältig zu prüfen. Gleichzeitig verwies die Airline darauf, dass die Gerichtsentscheidung sich auf eine ältere Version der Website aus dem Jahr 2023 beziehe und die Kommunikation bereits fortlaufend angepasst werde. Zudem kooperiere das Unternehmen mit EU-Behörden, um klarere und präzisere Angaben zu den CO₂-Beiträgen zu entwickeln.

Diese proaktive Haltung von Eurowings ist Teil eines breiteren Branchentrends. Anfang November hatten sich Eurowings und 20 weitere europäische Fluggesellschaften dazu verpflichtet, künftig auf mutmaßlich irreführende Aussagen zur Emissionsbilanz zu verzichten. Die Europäische Kommission hatte zuvor kritisiert, dass Formulierungen wie „klimaneutral fliegen“ oder „emissionsfrei fliegen“ den Eindruck erweckten, der Flugverkehr würde durch Kompensationszahlungen oder Investitionen in Kompensationsprojekte vollständig neutralisiert. Dieses koordinierte Vorgehen zeigt, dass die gesamte europäische Luftfahrtindustrie zunehmend unter Beobachtung steht und ihre Werbestrategien an die steigenden Anforderungen der Verbrauchertäuschungsvermeidung anpassen muss. Die Entscheidungen der Gerichte in Deutschland und die neuen EU-Vorgaben zwingen die Akteure des Luftverkehrs zu einer juristisch wasserdichten und transparenten Darstellung ihrer Bemühungen um Emissionsreduktion und -kompensation.

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