Im Prozess nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine hat das Essener Landgericht die Klagen von Hinterbliebenen auf zusätzliche Schmerzengeld-Zahlungen abgelehnt. Seit dem tragischen Vorfall im März 2015 trauern die Angehörigen der Opfer. Einige wollten nun mehr Geld. Doch daraus wird erst einmal nichts.
Die Kläger warfen den beschuldigten Parteien vor, bei der medizinischen Begutachtung des Co-Piloten versagt zu haben. Der Mutter-Konzern Lufthansa und die ebenso angeklagte Lufthansa-Flugschule in den Vereinigten Staaten seien aber für die fliegerärztliche Untersuchung des Piloten nicht zuständig gewesen, liefert die zuständige Gerichtssprecherin als Begründung. Vielmehr würde es unter dem Zuständigkeitsbereich des Luftfahrtbundesamtes fallen.
Nach den Ermittlungsverfahren wurde bekannt, dass der Absturz, bei dem alle Fluginsassen ums Leben gekommen sind, absichtlich herbeigeführt wurde. Verursacher war der unter Depressionen leidende Co-Pilot. Im Zuge dessen sei auch schon Geld an die Familie der Geschädigten geflossen, wie zeit.de berichtet. In den meisten Fällen hätte ein Opfer in Deutschland über 100.000 Euro zugesichert bekommen.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich.