Fluggastbrücke in Düsseldorf (Foto: Jan Gruber).
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„Geschmackloses Mitbringsel“: Zoll beschlagnahmt Krokodil-Handtasche am Düsseldorfer Flughafen

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Ein ungewöhnliches und rechtlich bedenkliches Souvenir ist Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen ins Netz gegangen. Bei der Kontrolle eines 65-jährigen Reisenden, der aus der Republik Moldau einreiste, entdeckten die Beamten eine Damenhandtasche, die aus dem Leder eines streng geschützten Krokodils gefertigt war – inklusive Kopf und Beinen des Tieres. Wie der Zoll am Freitag mitteilte, war das bizarre Accessoire als Geschenk für die Ehefrau des Mannes gedacht.

Die auffällige Tasche aus Krokodilleder wurde bereits vor etwa drei Wochen im Handgepäck des Reisenden entdeckt. Um die genaue Lederart zu bestimmen, wurde das ungewöhnliche Fundstück zunächst beschlagnahmt. Die anschließende Untersuchung durch Experten der Stadt Düsseldorf brachte Klarheit: Es handelte sich um die Haut eines Sumpfkrokodils, einer Art, die unter strengem Schutz steht. Die Einfuhr solcher Produkte ist grundsätzlich verboten, um den Bestand dieser gefährdeten Tiere zu sichern.

Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Naturschutzgesetz

Gegen den 65-jährigen Reisenden wurde umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Dieses Gesetz dient der Umsetzung internationaler Artenschutzabkommen und regelt unter anderem die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie daraus gefertigter Produkte. Verstöße können empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen, abhängig von der Schwere des Vergehens und dem Schutzstatus der betroffenen Art.

Der Zoll zeigte sich wenig amüsiert über den Fund. Die Behörde bezeichnete die Handtasche, die offensichtlich aus einem kompletten, wenn auch verarbeiteten Krokodil bestand, als ein „ebenso kurioses wie geschmackloses Mitbringsel“. Die Veranschaulichung des vollständigen Tierkörpers durch die Verarbeitung mit Kopf und Beinen unterstreicht die ethischen Bedenken im Zusammenhang mit Produkten aus geschützten Tierarten.

Artenschutzbestimmungen im Reiseverkehr

Die Einfuhr von Produkten aus geschützten Tieren und Pflanzen unterliegt strengen Regeln, die sowohl den Schutz der Arten als auch die Information der Reisenden zum Ziel haben. Viele Urlaubsländer bieten Souvenirs an, bei denen es sich um Produkte geschützter Arten handeln kann, ohne daß Käufer sich dessen bewußt sind. Neben Krokodilleder betrifft dies beispielsweise auch Elfenbein, Schildpatt oder bestimmte Korallenarten.

Der deutsche Zoll weist regelmäßig darauf hin, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und empfiehlt Reisenden, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen bei der Einreise zu vermeiden. In geringen Mengen und unter bestimmten Voraussetzungen können zwar Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch gelten, doch ein augenscheinlich vollständiges Krokodil als Handtasche dürfte kaum darunter fallen. Dieser Fall am Düsseldorfer Flughafen unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit der Einhaltung internationaler Artenschutzabkommen und die Wachsamkeit der Zollbehörden.

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