Der österreichische Nationalrat hat eine weitreichende Reform des Luftfahrtgesetzes beschlossen. Die Gesetzesinitiative, die auf einem Initiativantrag der Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS basiert, zielt auf eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen im zivilen Luftverkehr ab.
Zu den Kernpunkten der Novelle gehören die Neugestaltung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Flughafenbereichen, die rechtliche Verankerung von Drohnen-Luftträumen, sogenannten „U-Spaces“, sowie administrative Erleichterungen bei behördlichen Außenlandungen und Hubschraubereinsätzen im Hochgebirge. Verkehrsminister Peter Hanke bewertete das Gesetzespaket als zielführenden Schritt zur Stärkung des österreichischen Luftfahrtstandortes, während Teile der Opposition die Reform ablehnten.
Ein zentraler Diskussionspunkt der Debatte betraf die Überarbeitung der Sicherheitsüberprüfungen für das Flughafenpersonal, von der jährlich rund 35.000 Personen betroffen sind. Die Neuregelung sieht vor, dass Angestellte bei einem Entzug des Flughafenausweises künftig einen formellen Bescheid erhalten, gegen den eine rechtliche Beschwerde eingelegt werden kann. Die Gewerkschaft vida begrüßte diese Änderung als Schließung einer rechtsstaatlichen Lücke, da ein Ausweisverlust oft den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich zieht und die Existenz der Arbeitnehmer bedroht. Befürworter aus den Reihen der SPÖ betonten, dass dadurch verhindert werde, dass Beschäftigten wegen geringfügiger, nicht sicherheitsrelevanter Vorfälle pauschal die Arbeitserlaubnis entzogen wird.
Demgegenüber formierte sich deutliche Kritik vonseiten der FPÖ und der Grünen, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. Der freiheitliche Abgeordnete Gerhard Deimek kritisierte die im Gesetz gewählten Formulierungen zur Feststellung von „Naheverhältnissen“ zu kriminellen oder terroristischen Gruppierungen als zu vage und unbestimmt. Dies öffne behördlicher Willkür Tür und Tor, statt auf nachvollziehbaren Tatsachengrundlagen zu basieren. Die Fraktion der Grünen wiederum warf der Koalition vor, Sicherheitsstandards zugunsten von Flughafenbetreibern und billigen Arbeitskräften aufzuweichen, da ein Naheverhältnis zu extremistischen Gruppen nicht mehr automatisch zum Ausschluss führe. Zudem bemängelten Kritiker die Ausgestaltung der neuen Pflichtversicherung für Drohnenflüge als unausgegoren.
Neben den Sicherheitsaspekten wurden im Rahmen der Plenarsitzung auch Fragen des Anrainerschutzes verhandelt. Ein Antrag der Grünen, der eine Verknüpfung von Flughafengebühren mit strengeren Lärmschutzmaßnahmen und einer Ausweitung der Nachtruhe in der Region rund um den Flughafen Wien-Schwechat forderte, fand im Parlament keine Mehrheit. Während die FPÖ und die Wirtschaftskoalition eine künstliche Verteuerung des Flugverkehrs und eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes ablehnten, verwies das Verkehrsministerium auf laufende Verhandlungen zur Nachtflugpause und auf bestehende Lärmaktionspläne als fundierte Diskussionsgrundlage für künftige, standortverträgliche Anpassungen.