Wizz Air am Flughafen Luqa (Foto: Jan Gruber).
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Gestrichen ohne Ersatzbeförderung: Wizz Air lenkt erst im Gerichtssaal ein

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Wizz Air sorgt derzeit für viel Aufsehen. Kunden aus Österreich erhalten aktuell aufgrund mehrerer durch die Arbeiterkammer erwirkter Urteile eine E-Mail. Auch im direkten Kontakt mit Kunden und offiziellen Stellen verhält sich Wizz Air weiterhin rechtswidrig, wie wir aus der Begleitung eines Lesers selbst miterleben durften.

Mit der vollmundigen Ankündigung zahlreicher neuer Strecken in den Nahen Osten buchte die Familie im Juli 2023, wie viele andere auch, einen Flug für den kommenden Winter von Wien nach Kuwait.

Doch bereits im September 2023 entschied sich Wizz Air, die Strecke wieder aus dem Programm zu nehmen, und informierte die betroffenen Passagiere per E-Mail über die Streichung ohne, wie rechtlich vorgeschrieben, eine alternative Beförderung anzubieten. Hier begann der Spießrutenlauf und der Verstoß gegen geltendes österreichisches und europäisches Recht.

Trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderungen unternahm die Airline keinerlei Anstrengungen, den Beförderungsvertrag einzuhalten und die verpflichtende Ersatzbeförderung anzubieten. Erst nach mehrmaligem Nachhaken versprach ein Servicemitarbeiter, die Kosten einer selbst zu organisierenden Ersatzbeförderung von Wien nach Kuwait zu übernehmen, immerhin wurde der ursprüngliche Flugpreis von Wizzair direkt bei der Buchung von der Kreditkarte abgebucht und einbehalten.

Nachdem die Rechnung für die geschuldete, aber nun selbst gebuchte Ersatzbeförderung eingereicht wurde, lehnte Wizz Air die Kostenübernahme aus abstrusen und rechtlich haltlosen Gründen ab. Die teils absurden Argumente der Airline, verfasst in fehlerhaftem Deutsch, reichten von der erneuten Berufung auf die nun gerichtlich beanstandeten AGB über die pauschale Ablehnung von Umsteigeverbindungen bis hin zur schriftlichen Weigerung, eine Ersatzbeförderung vorzunehmen, mit der absurden Begründung, dass der Flug in der Zukunft liege.

Für diesen Fall mit Abflugort Wien ist die „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ (apf) zuständig, die zu 100 % der Republik Österreich gehört. Im Schlichtungsverfahren kam sie eindeutig zu dem Ergebnis, dass Wizz Air zur Ersatzbeförderung nach Kuwait verpflichtet ist. Doch die Airline ignorierte auch die apf und weigerte sich, den Schlichtungsspruch umzusetzen. Anders als bei vielen anderen Schlichtungsstellen ist dieser nicht bindend, sodass eine unkooperative Airline wie Wizz Air der Republik Österreich und ihren Kunden de facto auf der Nase herumtanzen kann.

Bis zu diesem Punkt hätten vermutlich rund 90 % der Passagiere bereits aufgegeben. Sei es aus mangelndem Wissen über ihre Rechte oder aus Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzung.

Unser Leser blieb jedoch hartnäckig und entschied sich für den Rechtsweg. Gegen eine ungarische Fluggesellschaft mit Firmensitzen in Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die sich gegenüber der Republik Österreich offensichtlich unbeeindruckt zeigte. Auch hier versuchte Wizz Air, mit standardisierten und wenig relevanten Antwortbausteinen eines Wiener Rechtsanwalts von der Problematik abzulenken. Selbst bis zur ersten mündlichen Verhandlung im Februar 2025 zeigte sich die Airline nicht einsichtig. Erst dort, angesichts der offenkundig aussichtslosen Rechtslage, lenkte man ein und bot einen Vergleich an inklusive voller Kostenübernahme für die Ersatzbeförderung, Zinsen sowie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Damit wurde ein gerichtliches Urteil in letzter Minute vermieden. Doch viele andere Passagiere stehen vor der gleichen Herausforderung oder geben frustriert auf.

Die berechtigte Frage bleibt: Wer rechtliche Vorgaben gegenüber seinen Kunden so lange ignoriert und selbst den Schlichtungsspruch einer öffentlichen Stelle nicht akzeptiert, geht womöglich auch mit anderen Vorschriften nicht allzu sorgfältig um.

Unser Leser freut sich jedenfalls darüber, dass Wizz Air in Wien deutlich den Kürzeren gezogen hat, Austrian Airlines sowie Ryanair den Ungarn haushoch überlegen sind und macht wenn möglich einen großen Bogen um diese Billigfluglinie.

Auch von der einstigen Expansionsstrategie ist inzwischen wenig übrig. Im Sommer 2025 wird nur noch Dschidda dreimal pro Woche angeflogen, während Kuwait weiterhin gestrichen bleibt. Die Strecken nach Riad, Abu Dhabi und Dubai pausieren über die Sommermonate komplett. Unser Leser fragt sich so viele andere, ob man mit einem gebuchten und bezahlten Flugticket von Wizzair auch wirklich an das vereinbarte Ziel befördert wird.

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1 Comment

  • Andreas Poltin , 27. März 2025 @ 10:06

    Bei meinen stornierten Fluegen wurde von Wizzair auf meine Kreditkarte zurueckgebucht. Eine Ersatzbefoerderung wuerde ich mir von einer Billigfluglinie nicht erwarten.

    Falls sich eine Fluglinie weigert die Ticketkosten zu erstatten, dann einfach an die Kreditkartenfirma/Bank schreiben und der Betrag wird zurueckgebucht.

    Funktionierte mit Rueckbuchung bei mir mit Cebu Pacific, Philippine Airlines und Ethiopean Airlines.

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