Flagge des ÖGB vor der Hauptverwaltung des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (Foto: Jan Gruber).
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Gewerkschaft GPA erzielt KV-Abschluss für ausländische Luftverkehrsgesellschaften

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Nach intensiven Verhandlungen hat die Gewerkschaft GPA mit den Arbeitgebervertretern der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften einen neuen Kollektivvertragsabschluss erzielt. Die Einigung, die gestern bekannt gegeben wurde, sieht wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten vor, die auf eine Stärkung der Kaufkraft, die Honorierung langjähriger Berufserfahrung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzielen.

Im Detail beinhaltet der Abschluss eine durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3,25 Prozent. Als herausragende Neuerung gilt die umfassende Anrechnung von bis zu 24 Monaten Elternkarenz bei den Vordienstzeiten, eine Maßnahme, die insbesondere Arbeitnehmerinnen zugutekommt. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Gehaltsstufe für Beschäftigte mit besonders langer Betriebszugehörigkeit eingeführt. Alle vereinbarten Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Stärkung der Kaufkraft und Leistungshonorierung

Der neue Kollektivvertragsabschluss bringt für die Beschäftigten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich spürbare Lohnerhöhungen. Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich, betonte, dass der Abschluss darauf abzielt, die Kaufkraft der Mitarbeiter zu stärken und gleichzeitig deren Leistung und Erfahrung anzuerkennen.

Im Einzelnen sehen die Gehaltsanpassungen folgende Regelungen vor:

  • KV-Mindestgehälter: Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um 3 Prozent zuzüglich eines fixen Betrages von 10 Euro pro Monat. Dies entspricht laut Gewerkschaftsangaben einer durchschnittlichen Erhöhung von 3,25 Prozent.
  • Ist-Gehälter: Die bereits tatsächlich bezahlten Ist-Gehälter werden ebenfalls um 3 Prozent erhöht, ergänzt durch einen fixen Zuschlag von 10 Euro pro Monat. Hierbei wird jedoch ein Anteil von 1 Prozent der Erhöhung an die individuelle Performance gekoppelt, was eine Differenzierung der Gehaltssteigerung nach Leistung ermöglicht.

Diese Kombination aus einer prozentualen Anpassung und einem Sockelbetrag kommt insbesondere Beschäftigten in niedrigeren Gehaltsgruppen zugute, da der fixe Betrag von 10 Euro dort einen relativ höheren Anteil an der Gesamtsteigerung ausmacht. Die Vereinbarung gewährleistet somit eine soziale Komponente in der Gehaltsentwicklung.

Ein Durchbruch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ein zentraler Erfolg der Verhandlungen, der von der Gewerkschaft als bedeutender Schritt in Richtung Chancengleichheit gewürdigt wird, ist die verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten unter Einbeziehung von Elternkarenzzeiten. Künftig können bis zu 24 Monate Elternkarenz bei der Berechnung der Vordienstzeiten angerechnet werden.

Anita Palkovich hob die Bedeutung dieser Regelung hervor und bezeichnete sie als einen Schritt, der „echte Gerechtigkeit schafft“ und primär Frauen zugutekomme. Die Anrechnung von Karenzzeiten ist in vielen Branchen noch nicht vollständig etabliert, obwohl die Dauer der Betriebszugehörigkeit oft für die Einstufung in Gehaltsstufen und die Höhe von Ansprüchen relevant ist. Durch die vollständige Berücksichtigung von bis zu zwei Jahren Elternkarenz wird verhindert, dass Arbeitnehmerinnen, die eine Kinderbetreuungspause in Anspruch nehmen, dadurch finanzielle Nachteile in Form von niedrigeren Gehältern oder dem Verpassen von Gehaltsstufen erleiden.

Darüber hinaus wurde die generelle Anrechnung von Vordienstzeiten verbessert. Der Abschluss sieht nun vor, dass bis zu zehn Jahre Vordienstzeiten bei der Einstufung in das Gehaltsschema berücksichtigt werden können, wobei die bis zu 24 Monate Elternkarenz in diese Berechnung integriert sind. Diese Neuerung verbessert die Ausgangsbedingungen für Arbeitnehmer, die in das Segment der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften wechseln.

Honorierung Langjähriger Betriebstreue

Neben der Anerkennung von Elternkarenz und der allgemeinen Gehaltssteigerung enthält der neue Kollektivvertrag eine gezielte Maßnahme zur Honorierung langjähriger Betriebszugehörigkeit. Künftig wird eine zusätzliche Gehaltsstufe ab dem 25. Dienstjahr in einem Unternehmen eingeführt.

Diese Einführung schafft laut Palkovich „attraktive Rahmenbedingungen, die den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen anerkennen und zugleich Planungssicherheit geben“. Die Schaffung einer neuen Gehaltsstufe am Ende des Schemas dient der Wertschätzung für Mitarbeiter, die einen Großteil ihres Berufslebens einem Arbeitgeber gewidmet haben. Sie sendet ein Signal an die Belegschaft, dass Loyalität und Erfahrung langfristig anerkannt werden. In einer Branche, die von Wettbewerb und hoher Personalfluktuation geprägt sein kann, ist die Schaffung von Anreizen zur Mitarbeiterbindung ein wichtiges strategisches Instrument der Arbeitgeber.

Die Situation im Sektor der Ausländischen Luftverkehrsgesellschaften

Der Abschluss betrifft Angestellte, die bei den österreichischen Niederlassungen oder Vertretungen ausländischer Fluggesellschaften in Bereichen wie Verkauf, Verwaltung, Reservierung und Ticketing tätig sind. Dieser Sektor ist im österreichischen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung, da Wien als internationales Drehkreuz zahlreiche Niederlassungen großer Fluggesellschaften aus aller Welt beherbergt.

Die Verhandlungen in der Luftverkehrsbranche sind traditionell komplex, da die Gehaltsstrukturen und Arbeitsbedingungen oft den Standards des jeweiligen Mutterlandes unterliegen, aber gleichzeitig den nationalen österreichischen Kollektivvertragsregelungen entsprechen müssen. Der jetzige Abschluss gilt als Ausdruck der guten Sozialpartnerschaft und der Fähigkeit beider Seiten, unter konstruktiver Atmosphäre Lösungen zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen Gegebenheiten als auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht werden.

Die gesamteinheitliche Implementierung der Änderungen zum 1. Januar 2026 gewährleistet eine klare und zeitnahe Umsetzung aller vereinbarten Punkte und verschafft den Beschäftigten unmittelbar zu Jahresbeginn eine finanzielle Verbesserung und eine höhere Planbarkeit ihrer Karriereentwicklung. Die Anerkennung der Elternkarenz setzt dabei einen zukunftsweisenden Standard, der die Gleichstellung am Arbeitsplatz fördert.

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