Streik (Foto: Markus Spiske/Unsplash).
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Gewerkschaftsfreiheit in Serbien in Gefahr: Fluglotsen entlassen

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Nach einem Streik der serbischen Fluglotsengewerkschaft SKL Ende September kam es zu weitreichenden Konsequenzen. Drei Fluglotsen der serbischen Flugsicherung SMATSA, von denen zwei führende Gewerkschaftsfunktionen innehatten, wurden entlassen. Serbische Medienberichte legen nahe, dass ihnen die für den Beruf notwendige Zuverlässigkeit entzogen wurde. Als Begründung werden geheimdienstliche Informationen über die Teilnahme der Betroffenen an Protesten gegen den serbischen Präsidenten Vucic genannt. Der Entzug der Sicherheitsfreigabe führte direkt zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) verurteilen die Entlassungen scharf und fordern die sofortige Rücknahme der Entscheidungen. Daniel Liebhart, stellvertretender Vorsitzender des Flugsicherungsausschusses der ETF und Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt der österreichischen Gewerkschaft vida, bezeichnete den Entzug der Sicherheitsfreigabe als politisch motiviert und als schwerwiegenden Verstoß gegen die Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit. Die ETF sieht darin einen Versuch, unbequeme Verfechter von Arbeitnehmerrechten zum Schweigen zu bringen.

Die europäischen Gewerkschaften appellieren an die EU und die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit), dringend Maßnahmen zum Schutz der Gewerkschaftsrechte in Serbien zu ergreifen. Sie betonen, dass das Vorgehen Serbiens gegen grundlegende Verpflichtungen aus den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den Anforderungen an einen EU-Beitrittskandidaten verstoße. Serbien, das offiziell den Status eines EU-Beitrittskandidaten innehat (Recherche), muss die Achtung der Demokratie und der Arbeitnehmerrechte gewährleisten, um seinen Weg in die Europäische Union fortzusetzen.

Die Debatte um die Zuverlässigkeitsprüfung wird auch in Österreich geführt, wo die Sicherheitsfreigabe ebenfalls aufgrund geheimdienstlicher Informationen entzogen werden kann und die Grundlage für eine Entlassung von Airline- und Flughafenpersonal bildet. Die Gewerkschaft vida kritisiert, dass Betroffene derzeit kein Rechtsmittel gegen den Entzug der Zuverlässigkeit einlegen können, da oft nicht konkret bekannt sei, was ihnen vorgeworfen wird. Liebhart fordert daher eine klare rechtliche Möglichkeit zur Gegenwehr, eine stärkere individuelle Würdigung der Fälle und die Definition einer „Minimum-Auslöseschwelle“ im Gesetz, ähnlich der Regelung in Deutschland, um Existenzvernichtungen wegen geringfügiger Vergehen zu verhindern.

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