Nachdem der Ticketverkäufer Green Airlines seitens German Airways den sprichwörtlichen “blauen Brief” kassiert hatte, charterte man zumindest für das vergangene Wochenende ein Turbopropflugzeug des Typs ATR72 bei der französischen Chalair. Die Auslastung der Flüge hatte allerdings rein gar nichts mit “grün” zu tun.
Beispielweise befand sich auf dem Freitag-Umlauf jeweils nur eine einstellige Anzahl von Fluggästen. Dies dürfte jedoch kein Einzelfall sein, denn aus Kreisen des Flughafens Paderborn war zu hören, dass sich vormals an Bord der Embraer 190 “maximal rund 30 Passagiere” befunden haben. Ausreißer nach oben soll es “so gut wie nie gegeben haben, sondern eher nach unten in den einstelligen Bereich”. Gegenüber dem Westfalen-Blatt der neue PAD-Chef Roland Hüser eine Auslastung von rund “30 bis 40 Prozent”, was sich weitgehend mit den genannten Angaben deckt.
Laut Chalair wurden übrigens die Flüge für das vergangene Wochenende zu einem Zeitpunkt in den Verkauf gestellt, zu dem noch kein Vertrag unterschrieben wurde. Das Unternehmen wollte auch noch nicht bestätigen, dass am kommenden Wochenende im Auftrag des Ticketverkäufers geflogen wird. Kein Kommentar hieß es dazu.
Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt
Das Geschäftsgebaren von Green Airlines könnte auch auf einem anderen “Vorfeld” ein Nachspiel haben, denn die Staatsanwaltschaft Karlsruhe führt im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Green Airlines ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer. Dabei nimmt die Behörde offenbar genauer unter die Lupe, ob im Zusammenhang mit verkauften, jedoch von Green Airlines an die Operating Carrier nicht bezahlten bzw. gar nicht vertraglich abgeschlossenen Charterflügen strafbares Verhalten vorliegt. Dies geht aus Aviation Direct vorliegenden Anschreiben des verfahrensführenden Staatsanwalts an Zeugen hervor.
Unter Umständen könnte sich der Umstand, dass man vergangene Woche den Verkauf von Tickets unter Flugnummern von German Airways trotz fristloser Kündigung fortgeführt hat und erst nach Ankündigung rechtlicher Schritte seitens der Zeitfracht-Tochter unter dem Deckmantel “Wartungsarbeiten” eingestellt hat, nicht gerade förderlich erweisen. Nach österreichischem Recht ist auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.
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