Beim Chartervermarkter Green Airlines scheint es ordentlich unrund zu laufen, denn Alk Air zog am 5. Juli 2021 die Boeing 737-300 ab und Just Us Air wird erst gar nicht kommen und das obwohl Green Airlines diesen Carrier pompös als “zusätzlichen Airline-Partner” angekündigt hat.
Sonderlich viele Passagiere dürfte der Chartervermarkter ohnehin nicht haben und somit auch das Kunststück geschafft haben die bei Deutschen beliebte Destination Palma de Mallorca während der Sommerferien nicht vollbekommen zu haben. Kein Wunder, denn man meint den Wettbewerb mit Branchengrößen wie Eurowings suchen zu müssen. Das hindert Green Airlines aber nicht daran die wenigen Fluggäste, die man hatte, ultrakurzfristig über die Streichung zu informieren und sitzen zu lassen.
Das deutsche Fachportal Airliners.de deckt nun die nächste Ungereihmtheit auf: Laut Just Us Air habe Green Airlines niemals einen gültigen Chartervertrag unterschrieben. Dennoch wagte es das Karlsruher Startup einfach Tickets über die Homepage zu verkaufen. Tickets für Flüge, die es mangels gültigem Vertrag mit dem Operating Carrier nie geben wird.
Gegenüber Airliners.de bestätigte Just Us Air, dass man definitiv keinen Vertrag mit Green Airlines unterschrieben hat. Die Folge daraus ist, dass der Chartervermarkter die Flüge, für die man schon Tickets verkauft hat, absagen muss. Man schaffte es sogar, dass Tour Operator so blauäugig waren und auf Verbindungen, von denen Operating Carrier Just Us Air eigenen Angaben nach gar nichts wusste, Tickets gebucht haben. Der Flughafen Rostock versucht nun im Sinne der Passagiere Lösungen zu finden und hat auf eigene Kosten einen Schalter eingerichtet, der Flugverbindungen für geschädigte Passagiere sucht.
Die Nicht-Fluggesellchaft Green Airlines schriebt auf ihrer Homepage, dass alle Passagiere umgebucht werden oder ihr Geld zurück bekommen sollen. Gleichzeitig vergisst man darauf hinzuweisen, dass innerhalb der 14-Tage-Frist ein Entschädigungsanspruch von bis zu 400 Euro pro Person und Strecke besteht. Diesen sollten Betroffene unbedingt einfordern und falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, können auch die Dienstleistungen von Fairplane und Co in Anspruch genommen werden. Unbestätigten Meldungen nach sollen erste verärgerte Passagiere bereits Strafanzeigen erstattet haben.