Grönland, eine autonome Region Dänemarks, lässt bis mindestens 31. Oktober 2021 nur Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder aber genesen sind einreisen. Davon ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz in Grönland, jedoch müssen diese dann eine häusliche Quarantäne antreten.
Eine weitere Ausnahme betrifft Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In Begleitung ihrer geimpften oder genesenen Eltern entfällt für diese die Auflage des Impf- bzw. Genesungsnachweises. Die Regionalregierung Grönlands beschränkt weiterhin die Kapazität der Flugverbindungen. Beispielsweise sind vom Flughafen Reykjavik (Domestic) nach Kulusuk maximal drei wöchentliche Umläufe zugelassen. Insgesamt dürfen pro Woche nicht mehr als 90 Personen eingeflogen werden.
In Sisimiut, Upernavik und Aasiaat gelten zusätzliche Reisebeschränkungen. Nur vollständig geimpfte Personen dürfen während der gesamten Reise die öffentlichen Verkehrsmittel von und in diesen geografischen Gebieten – einschließlich Flugzeugen, Bussen und Schiffen – nutzen. Für den Fall, dass eine teilgeimpfte oder nicht geimpfte Person ausnahmsweise aus diesen Gebieten reist, muss die Person entweder für 14 Tage in Quarantäne oder bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses eines PCR-Tests, der 5 Tage nach der Abreise aus Sisimiut, Upernavik oder Aasiaat durchgeführt wurde, unter Quarantäne gestellt werden. Dies gilt bis zum 31. Oktober.
Sämtliche Flugverbindungen, die nach Grönland angeboten werden, unterliegen Kapazitätsbeschränkungen. Dies schließt auch Air Greenland, Icelandair und Norlandair ein. Die Carrier sind angewiesen auf diesen Umstand hinzuweisen.