Person bei der Finanzkalkulation (Foto: Reshot).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Guna Airlines: Die Fluggesellschaft darf nicht abheben

Werbung

Die nepalesische Fluggesellschaft Guna Airlines darf keine Fluge für die Zukunft planen und durchführen: die Fluglinie hat die Finanzprüfung seitens der nepalesischen Zivilluftfahrtbehörde CAAN nicht bestanden. Somit darf Guna Airlines keine Flüge unter eigenem Namen durchführen.

Die Behörde verkündete außerdem in der Monatsmitte des Februars das Flugverbot der Airline. Die Airline dürfe keine Flüge planen und durchführen, da das Resultat der Finanzprüfung negativ ausfiel. Ein Problem, welches die CAAN offenlegt, ist die fehlende Entlohnung der Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum. Die Fluglinie soll die eigenen Mitarbeiter für drei Monate nicht vergütet haben. Außerdem enthüllt die Behörde die Schulden der Guna Airlines gegenüber der CAAN: die Fluggesellschaft schulde der Zivilluftfahrtbehörde Nepals ungefähr 30 000 Euro.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung