Gutscheine: Eurowings erleidet Schlappe vor Gericht

Eurowings-Heckflosse (Foto: Jan Gruber).
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Gutscheine: Eurowings erleidet Schlappe vor Gericht

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Passagiere müssen sich nicht mit “Zwangsgutscheinen” abspeisen lassen. Gegen einen “Aufpreis” von 175 Euro wurde Eurowings darauf rechtskräftig vom Amtsgericht Nürtingen “aufmerksam” gemacht.

Die Fluggesellschaft Eurowings wurde vom Amtsgericht Nürtingen rechtskräftig zur Rückzahlung eines Tickets verurteilt. Zuvor hatte der Carrier dem betroffenen Reisenden lediglich einen Gutschein angeboten, den dieser allerdings nicht akzeptierte, sondern mit Hilfe von EU Flight vor Gericht zog.

Eurowings spekulierte wie viele andere Airlines auch darauf, dass auf EU-Ebene eine verbindliche „Gutscheinlösung“ für Flugtickets geschaffen wird. Die deutsche Bundesregierung setzte sich dafür ein, jedoch lehnte die EU-Kommission den Vorschlag ab und stellte wiederholt klar, dass die Reisenden auch in Zeiten von Corona den Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Tickets im Sinne des Art. 8 EU-VO 261/2004 haben. Gutscheine müssen von den Reisenden ausdrücklich nicht akzeptiert werden.

Laut Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ war im Fall, der vor dem Amtsgericht Nürtingen landete, eine Streichung vom 6. April 2020 auf der Strecke Stuttgart-Budapest betroffen. Der Passagier erzielt die Erstattung von der Höhe von etwa 75 Euro nicht, sondern Eurowings bot lediglich einen Gutschein an. Auch nach ausdrücklicher Ablehnung zahlte die Lufthansa-Tochter den Flugpreis nicht aus. Der Betroffene zog mit Hilfe von EU Flight vor Gericht.

Das Amtsgericht Nürtingen verurteilte ohne mündliche Verhandlung die beklagte Partei, Eurowings, zur Zahlung des Ticketpreises von 75,99 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten in der Höhe von 175 Euro. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. 

Gegenüber dem „Spiegel“ erklärte ein Sprecher der Fluggesellschaft, dass der Erstattungsantrag ursprünglich abgelehnt wurde und dem Passagier Umbuchung oder ein Gutschein angeboten wurde. Dies habe man im Hinblick auf die Corona-Krise und die zum Zeitpunkt des Einbringens des Erstattungsantrags unklare Situation gemacht. Man habe eine mögliche Gutscheinlösung als „sinnvoll und fair“ betrachtet. Nun werde man allerdings „die finale Entscheidung der EU zu den Vouchern“ beachten und Kunden, die eine Rückzahlung wünschen, diese auch zukommen lassen. Aufgrund des großen Volumens werde sich die Bearbeitung „etwas verzögern“.

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