Ein Airbus A320neo der ägyptischen Fluggesellschaft Air Cairo landete am vergangenen Donnerstagabend, dem 16. Juli 2026, am Flughafen Stuttgart mit deutlichen äußeren Beschädigungen.
Wie visuelle Aufnahmen der Maschine mit der Kennung SU-BVN belegen, wies die Bugverkleidung des Flugzeugs, das sogenannte Radom, eine großflächige Deformation auf. Die Maschine hatte zuvor den Luftraum über der Region passiert, in der zur fraglichen Zeit schwere Gewitterzellen aktiv waren. Trotz der offensichtlichen Beeinträchtigung der strukturellen Form am vorderen Rumpfteil landete das Flugzeug sicher am Zielflughafen.
Der Deutsche Wetterdienst hatte für den Donnerstagnachmittag und die Nacht zum Freitag eine Unwetterwarnung für weite Teile Baden-Württembergs herausgegeben. Meteorologen bestätigten das Auftreten einer sogenannten Superzelle, die von Leinfelden-Echterdingen in Richtung Ulm zog und mit Hagelkörnern von bis zu fünf Zentimetern Durchmesser sowie intensiven Windböen einherging. Flugzeuge sind zwar für den Betrieb bei schwierigen Wetterlagen zertifiziert, doch der direkte Durchflug durch hochintensive Hagelzonen übersteigt regelmäßig die zulässigen Belastungsgrenzen der äußeren Hülle.
Das Radom, welches den bei dieser Maschine sichtbaren Schaden aufweist, beherbergt das Wetterradar des Flugzeugs. Da dieses Bauteil aus Verbundwerkstoffen besteht, die für Radarstrahlen durchlässig sein müssen, ist es zwar widerstandsfähig gegen Vogelschlag, jedoch anfällig für massive mechanische Einwirkung durch Hagel oder Fremdkörper. Eine Verformung dieser Abdeckung beeinträchtigt nicht nur die aerodynamischen Eigenschaften der Maschine, sondern kann auch die Funktionalität der dahinterliegenden Radaranlage stören. Nach einer ersten Begutachtung vor Ort erfolgte am Freitagmorgen der Rückflug der Maschine in Richtung Marsa Alam.
Die Kommunikation seitens der Fluggesellschaft zu dem Vorfall blieb bisher aus, und auch der Flughafenbetreiber in Stuttgart äußerte sich nicht zu Details der Beschädigung oder zu den genauen Umständen des Anflugs. Für die zivile Luftfahrt stellt die Navigation durch oder um aktive Gewitterzellen eine ständige Herausforderung dar, bei der die Entscheidungshoheit über die gewählte Flugroute bei der Cockpitbesatzung unter Abstimmung mit der Flugsicherung liegt. Der Vorfall unterstreicht die Risiken, die mit dem Betrieb in Regionen verbunden sind, in denen extremwetterbedingte Gefahren kurzfristig auftreten können.