Im langjährigen Rechtsstreit um staatliche Subventionen des Landes Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn hat das Gericht der Europäischen Union (EU) nunmehr erstmals zugunsten des Bundeslandes entschieden.
In einem erneuten Urteil nach einer Revision vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die Klage der Deutschen Lufthansa AG gegen die staatliche Unterstützung aus formalen Gründen abgewiesen (Aktenzeichen: T-218/18 RENV). Zur Begründung hieß es, die Fluggesellschaft habe ihre Klagebefugnis nicht hinreichend dargelegt und ihre Antragsziele unklar formuliert. Dieser juristische Erfolg für Rheinland-Pfalz ist ein bedeutender Wendepunkt in dem seit Jahren andauernden Konflikt um die Finanzierung des Hunsrücker Flughafens.
EU-Kommission genehmigte Millionen-Beihilfe zur Verlustdeckung
Der Kern des Streits dreht sich um eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 gestattete, Betriebsverluste des Flughafens Hahn für den Zeitraum von 2017 bis 2021 mit einer Beihilfe von insgesamt 25,3 Millionen Euro auszugleichen. Die Lufthansa, selbst keine Nutzerin des Flughafens Hahn, erachtete diese finanzielle Unterstützung als eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung und zog deshalb vor das Gericht der EU. Ihrer Ansicht nach würden die Subventionen den Wettbewerb im Luftverkehrsmarkt negativ beeinflussen und ihr somit einen wirtschaftlichen Nachteil zufügen.
Eine zentrale Rolle in der Argumentation der EU-Kommission spielte die Tatsache, dass der Flughafen Hahn maßgeblich von der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair frequentiert wird, dem größten Low-Cost-Carrier Europas. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Flugverbindungen von und nach Hahn durch Ryanair die Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht wesentlich beeinträchtigten. Diese Einschätzung basierte auf der Annahme, dass die Geschäftsmodelle der beiden Fluggesellschaften und ihre primären Zielgruppen sich hinreichend unterschieden.
Erstes Urteil gekippt – EuGH verwies Verfahren zurück
In einem ersten Verfahren vor dem Gericht der EU im Mai 2021 hatte die Klage der Lufthansa zunächst Erfolg. Das Gericht kippte die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und gab damit der Argumentation der Lufthansa in wesentlichen Punkten recht. Gegen dieses Urteil legte das Land Rheinland-Pfalz, unterstützt von der Bundesregierung, Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. Der EuGH hob das erstinstanzliche Urteil auf und verwies das Verfahren zur Klärung weiterer Rechtsfragen an das Gericht der EU zurück.
Das nun ergangene erneute Urteil des Gerichts der EU stellt eine überraschende Wendung dar. Anders als im ersten Verfahren wurde die Klage der Lufthansa diesmal nicht inhaltlich, sondern aus rein formalen Gründen abgewiesen. Das Gericht bemängelte, dass die Lufthansa in ihrer Klageschrift nicht ausreichend dargelegt habe, inwiefern ihre eigene Wettbewerbsposition durch die Subventionen an den Flughafen Hahn beeinträchtigt werde. Zudem seien die konkreten Ziele, die die Lufthansa mit ihrer Klage verfolge, unklar geblieben. Diese formalen Versäumnisse führten letztendlich zur Abweisung der Klage.
Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil möglich
Obwohl das aktuelle Urteil einen Erfolg für Rheinland-Pfalz darstellt, ist der Subventionsstreit um den Flughafen Hahn möglicherweise noch nicht endgültig beigelegt. Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU können erneut Rechtsmittel eingelegt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Lufthansa von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den Fall gegebenenfalls erneut vor den Europäischen Gerichtshof bringen wird.
Die Zukunft der staatlichen Unterstützung für den Flughafen Hahn und die damit verbundenen wettbewerbsrechtlichen Fragen bleiben somit weiterhin Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Der Ausgang dieses langwierigen Verfahrens hat nicht nur für den Flughafen Hahn und das Land Rheinland-Pfalz, sondern auch für die europäische Luftverkehrsbranche und die Auslegung des Wettbewerbsrechts in Bezug auf staatliche Beihilfen eine erhebliche Bedeutung.