Halbzeitpause bei Hamburger Pistensanierung

Flughafen Hamburg (Foto: Michael Penner).
Flughafen Hamburg (Foto: Michael Penner).

Halbzeitpause bei Hamburger Pistensanierung

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Der Hamburger Flughafen konnte Mitte der vergangenen Woche den ersten Teil der großangelegten Pistensanierung erfolgreich abschließen. Die Runway 05/23 (Niendorf/Langenhorn) verfügt nun über eine erneuerte Deckschicht.

Das Projekt befindet sich nun in der „Halbzeitpause“, denn nach den aufkommenstarken Sommerferien 2023 wird auch die Start- und Landebahn 15/23 (Norderstedt/Alsterdorf) erneuert. Diese wird dazu voraussichtlich im Zeitraum von 30. August bis 27. September 2023 gesperrt. Die Flüge werden dann über die jüngst saniere 05/23 geleitet. Wenn die Arbeiten vollständig abgeschlossen sind, werden in den Folgejahren voraussichtlich weniger kurzfristige Erhaltungsmaßnahmen an den Start- und Landebahnen erforderlich sein.

„Die Bauarbeiten an der Start- und Landebahn 05/23 (Niendorf/Langenhorn) sind nach Plan verlaufen, sodass wir die Pistensperrung pünktlich beenden konnten“, sagt Martin Borstelmann, Projektleiter Tiefbau am Hamburg Airport. „Im September, also nach den Sommerferien, stehen die gleichen Arbeiten an der anderen Piste an: Dann erneuern wir die oberste Deckschicht der Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf). Voraussichtlich werden wieder Nachtarbeiten notwendig sein, weil wir erneut am Pistenkreuz, also der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, arbeiten müssen. Das Pistenkreuz können wir tagsüber nicht sperren, da immer eine Bahn für den Flugbetrieb zur Verfügung stehen muss.“

Fünftägige Pistensperrung im Juli inklusive genehmigter Nachtarbeiten

Vor der 28-tägigen Pistensperrung im September 2023 sind vorbereitend weitere Erhaltungsmaßnahmen notwendig. Dafür wird die Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) voraussichtlich vom 3. bis 7. Juli 2023 für fünf Tage gesperrt. Auch hier sind wieder Arbeiten am Pistenkreuz notwendig. Diese müssen nachts stattfinden, damit von 6 bis 23 Uhr stets eine Piste für den Flugbetrieb zur Verfügung steht. Für die Nachtarbeiten liegt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vor, die unter anderem klare Vorgaben zu den erlaubten Arbeiten und zum Lärmschutz beinhaltet.

EASA-Vorgaben erfordern regelmäßiges Monitoring

Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) hat vor einiger Zeit ihre Sicherheitsanforderungen an die Start- und Landebahnen von Flughäfen konkretisiert und erhöht. Erforderlich sind die engmaschigere Beobachtung und eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit bei festgestellten Mängeln. Wie im vergangenen Jahr sind aus diesem Grund weitere Tagessperrungen notwendig, die unter anderem für wichtige Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur (z.B. an der Beleuchtung des Start- und Landebahnsystems) genutzt werden. Die Arbeiten werden jeweils kurzfristig terminiert – je nach Witterung und Notwendigkeit – und auf der Internetseite von Hamburg Airport bekanntgegeben.

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