Hamburg: Verwaltungsgericht kippt Bußgelder für verspätete Nacht-Landungen

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Die Hamburger Umweltbehörde darf ab sofort keine Gebühren und/oder Ordnungsgelder für verspätete Landungen auf dem Airport verhängen. Bislang wurden Airlines, die nach 23 Uhr 00 gelandet sind, finanziell bestraft.

Unter anderem Condor und Lufthansa hatten dagegen geklagt und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht damit argumentiert, dass es für die Bußgelder keine Rechtsgrundlage geben würde. Airlines hatten allein für die Prüfung, ob die nächtliche Landung unvermeidbar war, zumindest 500 Euro an Bearbeitungsgebühren zu bezahlt. Kam die Behörde zum Schluss, dass es vermeidbar war, kam noch ein Bußgeld dazu.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nun entschieden, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war. Dies betrifft jedoch nur die Umweltbehörde, denn die regulären Nachtzuschläge, die an den Airport zu leisten sind, waren nicht Teil des Verfahrens und dürfen weiterhin erhoben werden.

Flughafen Hamburg (Foto: Michael Penner).
Flughafen Hamburg (Foto: Michael Penner).
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