Die Konsumentenschutzbehörde der Balearen hat ein offizielles Verfahren gegen die Billigfluggesellschaft Ryanair eröffnet. Gegenstand der Untersuchung ist die seit 1. November 2018 gültige Regelung für das Handgepäck. Der Carrier gestattet kostenfrei nur die Mitnahme einer kleinen Tasche, die nicht größer als 40x20x25 Zentimeter sein darf.
FACUA, eine spanische Konsumentenschutzorganisation, brachte zahlreiche Beschwerden bei verschiedenen Behörden ein. Eigenen Angaben nach sollen bislang nur die Balearen reagiert haben. Argumentiert wird, dass die Regelung von Ryanair gegen verschiedene spanische Gesetze sowie Regulative der Region der Balearen verstoßen würde.
Die Regionalregierung forderte Ryanair nun zur Stellungnahme auf. Anschließend will man die Entscheidung verkünden. Fällt diese zu Ungunsten des Billigfliegers aus, so kann dieser ein Rechtsmittel ergreifen und der Fall würde vor Gericht landen. Ryanair handelte sich in Italien ähnlichen Ärger ein und kassierte eine saftige Geldstrafe, gegen die gerichtlich vorgegangen wird. Final ist noch nicht entschieden.