Die spanische Konsumentenschutzorganisation hat die Fluggesellschaften Ryanair, Vueling, Easyjet und Volotea verklagt. Konkret geht es um die Handgepäckbestimmungen, die vom IATA-Standardmaß abweichen. Bemerkenswerterweise hat man andere Carrier, beispielsweise Wizz Air, Condor und Eurowings, die ebenfalls derartige Vorschriften anwenden (noch) nicht geklagt.
Die Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten in Spanien wirft den beklagten Luftfahrtunternehmen vor, dass diese gegen lokale Gesetze verstoßen würden. Die betroffenen Carrier weisen die Vorwürfe jedoch von sich. Im Falle des Obsiegens könnten die Regelungen nicht nur gerichtlich untersagt werden, sondern es könnten auch Bußgelder gegen die Fluggesellschaften verhängt werden.