Hausverbot droht: Deutsche Bahn will Joints verbannen

DB-Züge in München Hbf (Foto: Jan Gruber).
DB-Züge in München Hbf (Foto: Jan Gruber).

Hausverbot droht: Deutsche Bahn will Joints verbannen

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In der Bundesrepublik Deutschland wurden kürzlich Besitz und Konsum von Cannabis weitgehend legalisiert. Es gibt zwar Höchstmengen, die man mit sich führen darf, jedoch ansonsten kaum nennenswerte Einschränkungen. Das ist beispielsweise der Deutschen Bahn ein Dorn im Auge.

Innerhalb Deutschlands darf man maximal 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Das schließt auch öffentliche Verkehrsmittel inklusive Flugzeugen ein. Bei Letzteren gibt es aber die besondere Konstellation, dass dies nur auf Inlandsflügen legal ist, während auf internationalen Flügen weiterhin das Mitführen von „Gras“ unter Strafe steht. Im Fernbus- und Eisenbahnverkehr kommt es ganz darauf an aus welchem Land man gerade kommt bzw. in welchen Staat man fährt. Innerhalb Deutschlands ist das Mitführen aber völlig legal.

Nur weil man Cannabis in der Hosentasche „rauchbereit“ dabei haben darf, heißt das aber noch lange nicht, dass man gemütlich vor oder im Bahnhof einen Joint rauchen darf. Strafrechtlich kann einem dennoch genau gar nichts passieren. Das dürfte die Deutsche Bahn massiv stören, denn diese hat angekündigt, dass man auf Grundlage des Hausrechts den Konsum von Cannabis auf Bahnhöfen, Bahnsteigen und Bahnhofsvorplätzen, sofern diese Der DB gehören, untersagen will. Dazu bereitet man eine Änderung der Hausordnung, die in Kürze in Kraft treten soll, vor.

Vor der Gesetzesänderung hatte die Bundespolizei, die in Deutschland für den Schutz von Bahnhöfen und Zügen zuständig ist, noch harte Möglichkeiten. Zum Beispiel konnte bei illegalem Besitz bzw. Konsum eine Strafanzeige erstattet werden. Diese hatte häufig eine strafrechtliche Verurteilung durch ein Gericht zur Folge. Genau das ist nun, sofern die Höchstmengen und das Mindestalter eingehalten werden, aber nicht mehr möglich. Somit fällt die Abschreckung schlichtweg weg.

Die Deutsche Bahn meint genau dafür auch schon eine Lösung gefunden zu haben: Wer trotz des hausrechtlichen Joint-Verbots meint dennoch Cannabis auf DB-Areal rauchen zu müssen, soll Hausverbot erhalten. Dies gilt rein formell nur für die Bahnhöfe und nicht für die Züge, jedoch kommt man ohne den Bahnhof zu betreten nicht in den Zug.

Absurd: Die Deutsche Bahn handhabt das Rauchverbot von Tabakwaren an Bahnhöfen wesentlich lascher als zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen. In Österreich wurden an den meisten Haltestellen die einstigen Raucherzonen komplett von den Bahnsteigen verbannt und wenn überhaupt auf den Bahnhofsvorplatz verlagert. In Deutschland gibt es noch viele Raucherzonen auf den Bahnstiegen. Man hat derzeit auch keine Pläne diese komplett abzuschaffen. Die neue „Cannabis-Regelung“ hat aber nun zur Folge, dass es darauf ankommt was man raucht: Wer Zigaretten, Pfeifen oder gar kubanische Zigarren inhaliert, läuft nicht in die Gefahr ein Hausverbot zu kassieren. Wer sich einen Joint reinzieht, tut dies strafrechtlich gesehen legal, verstößt jedoch bald gegen den Joint-Bann der Bahn und riskiert künftig zu Fuß gehen zu müssen, weil ein Hausverbot für die DB-Bahnhöfe blühen könnte.

Offen ist noch, ob die DB-Sicherheitsmitarbeiter künftig eine Anweisung bekommen, dass sie genau kontrollieren sollen was die Fahrgäste in den Raucherzonen oder am Bahnhofsvorplatz, sofern dieser überhaupt der Deutschen Bahn gehört, rauchen…

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