Dies Höchstgericht des Vereinigten Königreichs erteilte grünes Licht für die Errichtung der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen London-Heathrow. Eine Anfang des Jahres durch den Court of Appeal ergangene Untersagung wurde gekippt.
Das Urteil der Vorinstanz sorgte international für Aufsehen, denn es wurde damit begründet, dass der Bau einer dritten Piste nicht mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen sind. Das Höchstgericht sah die Angelegenheit anders und hob die Entscheidung auf. Damit ist der Weg nun endgültig frei.
Das Gericht begründete die nunmehrige Entscheidung damit, dass die Pläne zum Zeitpunkt der Einreichung mit den Klimaschutzauflagen übereingestimmt haben. Heathrow kann nun das Projekt fortsetzen. Die Erweiterung ist umstritten und zahlreiche Betroffene, Klimaschützer, aber auch Londons Bürgermeister Sadiq Kahn zogen vor Gericht.
Komplett in trockenen Tüchern ist die Errichtung der dritten Piste allerdings noch nicht, denn es muss noch die formelle Baugenehmigung erteilt werden. Das Höchstgericht stellte übrigens auch mit, dass das Pariser Klimaabkommen nicht zwingend berücksichtigt werden muss.