Anzeigetafel am BER (Foto: Steffen Lorenz).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Herbstferien: 21 Millionen Fluggäste in Europa von Verspätungen betroffen

Werbung

Europaweit hatten in diesem Herbst bereits mehr als 21 Millionen Passagiere Schwierigkeiten mit ihrem Flug. Fast jeder vierte Flugreisende war demnach von Verzögerungen oder Annullierungen betroffen. Bei Flugausfällen und schwerwiegenden Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende das Recht auf Entschädigungszahlung, wenn die Schuld für die Probleme bei den Fluggesellschaften liegt.

In Europa waren im Oktober rund zwei Millionen Reisende von solchen schwerwiegenden Komplikationen betroffen – 1,6 Millionen können ihren Anspruch geltend machen, da die Airlines in den jeweiligen Fällen für die Komplikationen verantwortlich sind.

„Wie unsere Analyse zeigt, ging es an den europäischen Flughäfen auch in diesem Oktober chaotisch zu. Nicht nur der Personalmangel, auch die beiden Eurowings-Streiks in Deutschland haben die Situation im Herbst verschärft. Aber: Viele Fluggäste wissen nicht, dass sie bei weitreichenden Problemen einen Anspruch von bis zu 600 Euro geltend machen können. So sind in Deutschland allein im Oktober rund 219.000 Reisende entschädigungsberechtigt. Das ist nach Großbritannien der zweitgrößte Anteil im europaweiten Vergleich. Auf unserer Webseite können betroffene Fluggäste kostenlos ihren Anspruch prüfen, bevor sie auf die Airlines direkt oder mit unserer Hilfe zugehen” erklärt Julián Navas, Rechtsexperte bei AirHelp.

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Geplante Ereignisse, wie Streiks bei den Fluggesellschaften, zählen nicht dazu.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung