Bei manchen Fluggesellschaften ist es möglich – zumeist geknüpft an eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung – mitunter mehrere Wochen vor dem Abflug online einzuchecken und die Bordkarten für den Hin- und gegebenenfalls auch für den Rückflug zu erhalten. Bei Fluggesellschaften der Lufthansa Group ist es nicht möglich, wenn man zum Beispiel an einem Montagvormittag von Wien nach Frankfurt fliegt und an einem Dienstagnachmittag wieder retour. Warum eigentlich?
Die Frage, ob man beim Hinflug gleich auch für den Rückflug einchecken kann und die Bordkarte erhalten kann, ist erst mit dem Aufkommen von Internet-Check-ins entstanden. In Zeiten von echten Papiertickets stellte sich diese Frage nur extrem selten, da oftmals technische Gründe aufgrund vielerorts noch manueller Abfertigung ausschlaggebend waren. In Zeiten, in denen Passagiere mit verschiedensten Mitteln dazu gedrängt werden vorab über das Internet oder an Automaten einzuchecken und ohne Vorlage einer Boardkarte von „Wachhunden“ gehindert werden ihr Gepäck am Schalter abzugeben oder aber saftige „Strafgebühren“, liegt es doch auf der Hand, dass man Hin- und Rückflug, besonders dann, wenn diese taggleich oder am nächsten Tag stattfinden, gleich in einem Aufwasch eincheckt und die Boardkarten dann am Smartphone oder ausgedruckt dabei hat. Spart Zeit am Zielort.
Bei Billigfliegern wie Ryanair ist das mitunter sogar mehrere Wochen im Voraus möglich, aber nur dann, wenn man einen kostenpflichtigen Sitzplatz reserviert. Ansonsten ist dies ab rund 24 Stunden vor Abflug möglich. Es zählt dabei die Uhrzeit des jeweiligen Segments und wenn man sich im Zeitfenster befindet, kann man Hin- und Rückflug quasi gleichzeitig einchecken.
Doch auch wenn sich die Check-in-Zeitfenster überlappen, ist genau das bei der Lufthansa Group mitunter nicht möglich. Beispiel: Fliegt man an einem Mittwoch in der Früh von Wien nach Amsterdam und am Donnerstag am Abend wieder retour, so ist es nicht möglich, dass der Rückflug gleich noch von zu Hause aus eingecheckt werden kann und das obwohl man sich im 48-stündigen Zeitfenster von Austrian Airlines befindet. Für viele Passagiere ist das unverständlich, denn diese vermuten ein technisches Problem und werden mitunter nervös. Zur Erinnerung: Es ist noch gar nicht so lange her, da gab es keinen Web-Check-in und man konnte nur am Schalter vor Ort einchecken. Also die Sorge, dass man bei der Lufthansa Group nicht mitfliegen darf, weil der Rückflug (noch) nicht online eingecheckt werden kann, ist absolut unnötig.
Es kommt darauf an wie lange man am Zielort bleibt
Es handelt sich aber um keinen technischen Fehler, sondern es ist von der Lufthansa Group so gewollt, dass der Rückflug erst eingecheckt werden kann, wenn der Hinflug absolviert ist. Warum? Nun, der Carrier will, dass die Flugsegmente in jener Reihenfolge abgeflogen werden, in der sie gebucht wurden. Ein bisschen ein Versuch so genanntes Leg-Skipping zu unterbinden. Also kann man bei Austrian Airlines und Co die Flüge nur in der gebuchten Reihenfolge einchecken und muss immer warten bis die Hinreise abgeschlossen ist?
Nein, so einfach ist das nicht. Die vereinfachte Antwort lautet „es kommt darauf an“ und zwar darauf wie viel Zeit zwischen der Ankunft des Hinfluges und des Rückfluges vergeht. Liegen weniger als 24 Stunden dazwischen, dann spricht man von einem so genannten Layover. Das liegt beispielsweise bei Reisen im doppelten Tagesrand oder aber bei Umsteigeverbindungen mit längerer Wartezeit zwischen den Segmenten vor.
Eine Sprecherin der Austrian Airlines erklärt, dass wenn mehr als 24 Stunden zwischen zwei Flugsegmenten liegen, dass dann die Rede von einem so genannten Stopover ist. Das ist eine bewusste Unterbrechung der Flugreise für mehr als 24 Stunden. Beispielsweise bei einem Wochenend-Trip oder Urlaub könnte das der Fall sein.
„Ab dieser mindestens 24h dauernden Unterbrechung haben wir dann in den Austrian AGB (Artikel 3.3) die Einhaltung der Couponreihenfolge festgeschrieben und diese wird auch vom System geprüft bzw. ist ein Einchecken nicht möglich bei Nichteinhaltung. Das bedeutet somit künftig für deine Reisepläne/die Organisation des Checkins: Systemseitig ist bei uns ein direktes Checkin für den Rückflug gemeinsam mit dem Hinflug nur dann möglich, wenn dieser innerhalb von 24 Stunden stattfindet (Return Checkin). Sobald zwischen dem Abflug des Hinfluges und dem Abflug des Rückfluges mehr als 24 Stunden liegen, wird es vom System als „Stopover“ behandelt und der Hinflug muss zuerst abgeflogen sein, bevor man den Rückflug einchecken kann“.
Konkurrenz verdient mit „Früh-Check-ins“ Geld
Zusammengefasst bedeutet das, dass bei den Netzwerkcarriern der Lufthansa Group der Check-in „für Hin- und Rückflug zusammen“ daran gebunden ist wann der Rückflug abhebt. Liegen weniger als 24 Stunden dazwischen, beispielsweise bei einer Geschäftsreise im doppelten Tagesrand, so ist dies möglich. Wenn diese 24 Stunden überschritten werden, muss man warten bis man den Hinflug absolviert hat. Bei Umsteigeverbindungen gilt das übrigens insofern, dass das letzte Segment der Hinreise abgeschlossen sein muss, ehe dann der Web-Check-in für das erste Teilstück des Rückfluges offen ist.
Andere Anbieter, beispielsweise Ryanair, lassen den Rückflug natürlich nur dann „miteinchecken“, wenn man sich für diesen im Zeitfenster befindet. Wer mehr als 24 Stunden vor Abflug diese Formalität erledigen möchte, muss einen kostenpflichtigen Sitzplatz reservieren. Andere Billigflieger handhaben dies mittlerweile vergleichbar. Somit haben einige Lowcoster das Bedürfnis mancher Passagiere, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – die Bordkarte für den Rückflug schon dabei haben wollen, erfolgreich zu Geld gemacht.